Mobilität im Alltag· Medikamentenspender · Ratgeber
Tablettenbox befüllen: Medikamente stellen, prüfen, Fehler finden
Eine Wochenbox nach Plan stellen: 9 Schritte mit Prüfkriterium, 2 Kontrollpunkte, 11 Fehlerbilder und was die Bundesapothekerkammer mit „Cave“ markiert.
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Diese Übersicht beruht auf öffentlich zugänglichen Angaben — Herstellerangaben, Prüfberichte und Händlerdaten. Es wurde nicht selbst getestet. Wo eine Angabe fehlt, steht das da; sie wird nicht geschätzt. Wie ausgewertet wird, steht in der Methodik.
Sieben Tage, vier Zeiten, ein Tisch
Auf dem Tisch liegen der Medikationsplan, mehrere Packungen und eine leere Wochenbox mit 28 Fächern: sieben Tage, je vier Einnahmezeiten. Morgen beginnt die neue Woche. Bis dahin soll jedes Fach so gefüllt sein, wie der Plan es vorgibt. Danach wird jedes Fach genau einmal geöffnet, und was darin liegt, wird genommen.
Genau darin liegt die Schwierigkeit. Ein Fehler beim Stellen bleibt nicht auf dem Tisch. Er sitzt danach in einem Fach und wartet, bis jemand es öffnet. Kein Fach meldet, dass es falsch belegt ist, und bei 28 Fächern wiederholt sich jeder Handgriff 28-mal.
Viele Angehörige stellen zu Hause. In einer Befragung des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) aus dem Jahr 2019 gaben 39 Prozent der pflegenden Angehörigen an, oft oder immer Medikamente zu richten, zum Beispiel „aus der Verpackung in den Medikamentenspender“. Befragt wurden 1.011 Personen zwischen 40 und 85 Jahren, die einen pflegebedürftigen Menschen ab 60 Jahren mit Pflegegrad zu Hause versorgen; diese Frage ging an 981 von ihnen. Für sehr oder eher schwierig hielten das Richten 10 Prozent. Dass die übrigen es nicht so erleben, heißt allerdings nicht, dass es fehlerfrei gelingt.
Diese Anleitung führt Sie durch das Stellen einer Wochenbox in neun Schritten. Jeder Schritt hat ein Prüfkriterium, also einen Zustand, den Sie sehen oder zählen können. Am Ende stehen zwei Kontrollpunkte. Danach folgen elf Fehlerbilder: woran Sie einen Fehler erkennen, was Sie prüfen und wer entscheidet, wie es weitergeht. Lagerung, Reinigung, der Wochenrhythmus und das Befüllen elektronischer Spender schließen sich an.
Die Anleitung geht von einer Wochenbox ohne Elektronik aus. Elektronische Spender bekommen einen eigenen Abschnitt, weil sie anders befüllt werden. Welche Bauarten es insgesamt gibt, von der Box mit 28 Fächern bis zum Automaten, der Blistertütchen anschneidet, ordnet die Übersicht der Spender-Bauarten.
Der Plan, nach dem gestellt wird
Gestellt wird nach einem Plan. Nicht nach den Packungen, nicht nach der letzten Woche und nicht aus dem Gedächtnis. Wer gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel anwendet, hat nach § 31a Abs. 1 SGB V Anspruch darauf, dass eine an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärztin oder ein Arzt einen Medikationsplan erstellt und in Papierform aushändigt. Dazu kommt der elektronische Medikationsplan.
Die Einzelheiten haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband in den Bundesmantelverträgen vereinbart. Laut KBV müssen die drei Arzneimittel systemisch wirken und für mindestens 28 Tage vorgesehen sein. Diese beiden Bedingungen stehen nicht im Gesetz, sondern in der Vereinbarung. Für das Stellen ist das zweitrangig. Wichtig ist, dass es einen Plan gibt.
Was im Plan steht, regelt § 31a Abs. 2 SGB V: alle verordneten Arzneimittel, die Arzneimittel, die ohne Verschreibung angewendet werden, und Hinweise auf Medizinprodukte, soweit sie für die Medikation wichtig sind — jeweils „mit Anwendungshinweisen“. Bei Fertigarzneimitteln nennt der Plan nach Abs. 3b neben dem Namen auch Wirkstoff, Darreichungsform und Wirkstärke. Genau diese drei Angaben brauchen Sie gleich beim Abgleich mit den Packungen.
Auch der Pflegedienst stellt nach diesen Unterlagen. Die Häusliche Krankenpflege-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses verlangt in ihrem Leistungsverzeichnis unter Nr. 26 (S. 36), dass Pflegedienste die Angaben zu Dosierung, Art und Zeitpunkt der Einnahme berücksichtigen, und schreibt: „Entsprechende Informationen sind den ärztlichen Verordnungen und gegebenenfalls einem ärztlich ausgestellten Medikationsplan zu entnehmen.“
Sechs Prüffragen an den Plan
- Ist der Plan aktuell? Suchen Sie das Datum. Nach § 31a Abs. 3 SGB V aktualisiert die Ärztin oder der Arzt den Plan, sobald die Medikation geändert wird. Auf Wunsch aktualisiert ihn auch die Apotheke, wenn sie ein Arzneimittel abgibt. Prüfkriterium: Sie kennen keinen jüngeren Plan.
- Liegt nur ein Plan auf dem Tisch? Die Verbraucherzentrale schreibt sinngemäß, ein alter Plan sei zu vernichten, sobald ein neuer da ist. Prüfkriterium: Es gibt genau einen Plan, nach dem Sie stellen.
- Hat jede Zeile eine Packung? Legen Sie die Packungen in der Reihenfolge des Plans daneben. Prüfkriterium: Jede Zeile hat eine Packung, und jede Packung hat eine Zeile.
- Stimmen Wirkstoff und Wirkstärke? Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Zeile im Plan. Ein anderer Handelsname bei gleichem Wirkstoff kommt vor; klären Sie ihn mit der Apotheke, bevor Sie stellen. Prüfkriterium: Wirkstoff und Stärke stimmen überein.
- Passt die Zahl der Einnahmezeiten zur Box? Eine Box mit vier Fächern je Tag fasst morgens, mittags, abends und nachts. Steht im Plan eine fünfte Zeit, fehlt Ihnen ein Fach. Prüfkriterium: Jede Einnahmezeit des Plans hat ein Fach.
- Gibt es Anwendungshinweise? „Vor dem Essen“ oder „nüchtern“ lässt sich nicht in ein Fach legen. Prüfkriterium: Jeder Hinweis steht auf einem Zettel, der zur Box gehört.
Die Bundesapothekerkammer schreibt in ihrem Kommentar zur Leitlinie über das Stellen in der Apotheke, bei der Wahl des Dosiersystems seien die Einnahmezeitpunkte zu beachten (S. 9). Das gilt zu Hause genauso: Die Box muss zum Plan passen, nicht der Plan zur Box. Fehlt der Plan ganz, ist das die erste Frage an die Praxis. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) nennt einen aktuellen, vollständigen Medikationsplan in seiner Patienteninformation ausdrücklich als Punkt für den häuslichen Umgang mit Arzneimitteln.
Die leere Box zuerst prüfen
Bevor das erste Fach gefüllt wird, prüfen Sie die Box selbst. Der Grund steht in einem älteren Test. Die Stiftung Warentest hat für test 10/2012 zehn Medikamentendosierer geprüft. Vier davon bekamen ein „mangelhaft“, weil sich im Falltest mehrere Fächer öffneten und Tabletten herausfielen. Drei schnitten mit „gut“ ab.
Geprüft wurde laut dem frei lesbaren Teil unter anderem, ob sich die Dosierer einfach handhaben lassen und gut schließen, ob die Tabletten leicht zu entnehmen sind, ob die Beschriftung gut lesbar ist und ob es scharfe Kanten gibt. Der Test ist von 2012. Welche Boxen er im Einzelnen betraf und wie sie heute gebaut sind, lässt sich daraus nicht ableiten. Die Einzelergebnisse stehen hinter einer Bezahlschranke; wir nennen keine.
Was sich übertragen lässt, sind die Fragen. Die folgende Prüfung ist unsere Ableitung aus diesen Kriterien, kein Verfahren der Stiftung Warentest. Sie dauert wenige Minuten und braucht nur die leere Box.
- Schließen Sie jeden Deckel und jeden Schieber einzeln. Prüfkriterium: Jeder rastet spürbar ein, keiner bleibt locker.
- Drehen Sie die geschlossene, leere Box über einer weichen Unterlage um und schütteln Sie sie leicht. Prüfkriterium: Kein Deckel öffnet sich. Ein Deckel, der hier aufgeht, geht auch in einer Tasche auf.
- Lesen Sie die Beschriftung bei dem Licht, bei dem die Box später benutzt wird. Prüfkriterium: Die Person, die entnimmt, kann Wochentag und Tageszeit lesen, so wie sie die Box später benutzt, mit oder ohne Brille.
- Öffnen Sie ein Fach mit der Hand, die es später öffnen wird. Prüfkriterium: Es geht ohne Werkzeug und ohne dass der Inhalt herausspringt.
- Fahren Sie mit dem Finger über Ränder und Schieber. Prüfkriterium: keine scharfe Kante, kein Grat.
- Legen Sie die größte Tablette der Woche in ein Fach, zusammen mit allem, was zur selben Zeit genommen wird. Prüfkriterium: Der Deckel schließt, ohne zu drücken.
Die Fachgröße ist der Punkt, an dem Boxen am weitesten auseinanderliegen. Der Medi-7-Dosierer hat laut Anbieter Fächer von ca. 2,5 × 4,0 × 1,5 cm, die Pilbox Liberty laut Hersteller 2,5 × 2 × 1,7 cm. Beim Medi-Inn-Wochendispenser widersprechen sich die Herstellerangaben: Das Datenblatt nennt 2,5 × 3,0 × 1,5 cm, die Produktseite 1,2 × 2,8 × 2,2 cm. Wie groß die Fächer der gängigen Boxen sonst sind und welche Angaben fehlen, zeigt der Beitrag über die Fachgrößen der Wochenboxen.
Waschen Sie eine neue Box vor dem ersten Füllen aus. Das schreibt anmed in der Gebrauchsanweisung zur ANABOX 7 Tage, und für die elektronische ANABOX smart steht dasselbe für die Becher in der Gebrauchsanweisung (S. 45). Danach muss die Box trocken sein; mehr dazu im Abschnitt über die Reinigung.
Was Herstellerseiten über Stürze schreiben
Auf Herstellerseiten finden Sie Sätze, die genau die Frage aus dem Falltest beantworten wollen. anmed nennt die ANABOX 7 Tage „enorm bruchfest“; den Verschlussmechanismus bezeichnet der Hersteller als patentiert, ohne eine Patentnummer zu nennen. Kerpers schreibt zu seinem Pillenturm, selbst ein versehentlicher Sturz führe nicht zu Beschädigungen. Einen Prüfbericht nennt keiner der beiden. Solche Sätze sind Herstellerangaben, keine Prüfergebnisse. Ihre eigene Prüfung ersetzen sie nicht.
Wie sich Formulierungen auf Produktseiten auf ihren Beleg hin lesen lassen, zeigt ein Beitrag aus dem Bereich Wohlbefinden über Werbeaussagen bei Nackenmassagegeräten; die Lesart lässt sich auf Pillendosen übertragen.
Noch ein Wort zur Einordnung: Die Produktgruppe 03 „Applikationshilfen“ des Hilfsmittelverzeichnisses führt Tablettenspender in ihrer Fortschreibung vom 09.05.2023 (S. 10) als „allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens“. Wo diese Linie verläuft und warum sie mit der Bauweise wenig zu tun hat, erklärt am Beispiel eines Kissens der Beitrag über die Grenze zwischen Hilfsmittel und Gebrauchsgegenstand.
Was bereitliegt, bevor das erste Fach aufgeht
Stellen ist Konzentrationsarbeit. Die Bundesapothekerkammer schreibt in ihrem Kommentar für Apotheken, ein Wochendosiersystem werde in einem Arbeitsgang ohne Unterbrechung vollständig befüllt (S. 9). Außerdem solle niemand länger als zwei Stunden am Stück neu verpacken, und die Arbeit für einen Patienten solle nicht unterbrochen werden (S. 6). Das sind Regeln für die Apotheke. Der Gedanke dahinter passt auch an den Küchentisch: Wer mitten in einer Reihe aufsteht, weiß danach nicht mehr sicher, wo er war.
Legen Sie deshalb vorher alles bereit:
- den aktuellen Medikationsplan, nach den Prüffragen aus dem vorigen Abschnitt geprüft;
- alle Packungen, die im Plan stehen, in der Reihenfolge des Plans;
- die Box, gereinigt und vollständig trocken;
- einen Zettel und einen Stift für Notizen, Zählergebnisse und das Datum der Füllung;
- eine Lupe, wenn die Aufdrucke auf Blistern und Packungen klein sind;
- einen Tablettenausdrücker, wenn sich die Blister schwer öffnen lassen;
- einen Tablettenteiler nur dann, wenn Praxis oder Apotheke das Teilen für ein bestimmtes Medikament festgelegt haben.
Suchen Sie sich einen ruhigen, hellen Platz, an dem Sie die Arbeit zu Ende bringen können. Kein Fernseher, kein Telefon in Reichweite, kein Besuch, der gleich klingelt. Prüfkriterium: Sie können die Arbeit ohne Unterbrechung zu Ende bringen. Eine Zeitvorgabe dafür nennen die Fundstellen nicht.
Waschen Sie sich vorher die Hände und trocknen Sie sie gut ab. Das ZQP nennt beides auf seiner Themenseite „Sicherheit bei der Medikation“, dazu den Hinweis, Tabletten bei der Entnahme möglichst nicht zu berühren. In der Apotheke geht die Hygiene weiter: Laut BAK-Kommentar (S. 6) werden die Hände dort gewaschen und desinfiziert, getragen werden unter anderem Kittel und Schutzhandschuhe.
Der Kommentar enthält außerdem einen Abschnitt zum Arbeitsschutz (S. 7). Bei überzogenen und magensaftresistenten Tabletten sowie bei Hart- und Weichkapseln ist danach keine Exposition zu erwarten. Bei nicht überzogenen Tabletten ist sie zu vermeiden. Genannt werden Schutzhandschuhe, Pinzetten und Löffel, um beim Verteilen in die Fächer Hautkontakt zu vermeiden. Ob das für Ihre Tabletten eine Rolle spielt, weiß die Apotheke.
Das ZQP nennt auf derselben Themenseite kleine Helfer, nach denen sich in der Apotheke fragen lässt: Tablettenausdrücker, Tablettenteiler, Dosierhilfen und Verschlussöffner. Die Seniorenorganisation BAGSO zählt in einem Tipp-Blatt ebenfalls Lupen, Tropfenzähler und Messlöffel auf. Ob die Krankenkasse solche Helfer übernimmt, steht in keiner der hier ausgewerteten Quellen.
Wie die Krankenkassen Gegenstände des täglichen Lebens von der Leistung ausnehmen, auch wenn sie für eingeschränkte Hände gebaut sind, zeigt am Beispiel des Dosenöffners der Ratgeber über Greifhilfen und die Leistungspflicht der Kasse.
Stellen in neun Schritten
So stellen Sie eine Wochenbox mit vier Fächern je Tag. Jeder Schritt endet mit einem Prüfkriterium. Gehen Sie erst weiter, wenn es erfüllt ist. Die Reihenfolge ist so gewählt, dass beim Füllen immer nur ein Medikament offen ist und die Kontrolle danach in der anderen Richtung läuft.
- Box ausrichten. Legen Sie die Box so vor sich, dass Sie Wochentage und Tageszeiten lesen können, ohne sie zu drehen. Bei der ANABOX 7 Tage ist das Morgenfach laut Hersteller das größere und liegt immer links. Prüfkriterium: Sie finden Montag morgens auf Anhieb.
- Starttag festlegen. Schreiben Sie auf den Zettel, für welchen Tag das erste Fach gilt, mit Datum. Prüfkriterium: Der erste Tag der Box ist der erste Tag, an dem die neue Füllung gebraucht wird.
- Erste Packung nehmen. Nehmen Sie die Packung zur ersten Zeile des Plans. Lesen Sie die Zeile laut oder halblaut: Name, Stärke, wie viel zu welcher Zeit. Prüfkriterium: Packung und Zeile passen zusammen.
- Ausrechnen, wie viele Sie brauchen. Zählen Sie die Tabletten dieser Zeile für einen Tag zusammen und nehmen Sie das mal sieben. Eine Tablette morgens und eine abends sind 14 in der Woche. Prüfkriterium: Die Zahl steht auf dem Zettel, bevor Sie den Blister öffnen.
- Ein Medikament auf alle Fächer verteilen. Drücken Sie genau die ausgerechnete Zahl aus dem Blister und verteilen Sie nur dieses Medikament auf alle Fächer, in die es laut Plan gehört. Prüfkriterium: Es bleibt keine Tablette übrig, und keine fehlt.
- Packung schließen. Legen Sie den Blister zurück in die Faltschachtel, mit Beipackzettel. Das APS rät sinngemäß, Arzneimittel in der Packung mit Beipackzettel aufzubewahren. Prüfkriterium: Auf dem Tisch liegt keine lose Tablette und kein loses Blisterstück.
- Zeile abhaken. Haken Sie die Zeile im Plan oder auf dem Zettel ab. Prüfkriterium: Sie sehen ohne Nachdenken, welche Zeile die nächste ist.
- Wiederholen bis zur letzten Zeile. Gehen Sie für jede weitere Zeile die Schritte 3 bis 7 durch. Stellen Sie die Woche vollständig, nicht einige Tage jetzt und den Rest später. Prüfkriterium: Jede Zeile des Plans ist abgehakt.
- Schließen und beschriften. Schließen Sie alle Deckel und notieren Sie das Datum der Füllung an der Box oder auf dem Zettel, der dazugehört. Prüfkriterium: Jeder Deckel ist eingerastet, das Datum ist sichtbar.
Warum Medikament für Medikament und nicht Fach für Fach? Weil dann immer nur eine Packung offen ist und sich zwei ähnliche Tabletten nicht auf dem Tisch begegnen. Die Gebrauchsanweisung der elektronischen ANABOX smart beschreibt das Befüllen genauso: Die Medikamente werden nacheinander in die Becher einsortiert, die App zeigt für jedes Medikament die Menge, die Tage und die Uhrzeiten an (S. 22–24). Für die Wochenbox ist das unsere Übertragung, keine Vorgabe einer Fundstelle.
Dass die Woche in einem Durchgang gefüllt wird, hat dagegen eine Fundstelle. Die Leitlinie der Bundesapothekerkammer nennt unter der Herstellung des Wochendosiersystems die Stichworte „Wochendosiersystem komplett befüllen“ und „Maximal 2 h durchgehend neuverpacken“ (S. 6). Auch das ist für Apotheken geschrieben. Eine halb gefüllte Box hat zu Hause aber denselben Nachteil: Sie sieht von außen fertig aus.
Was die Apotheke auf eine Box schreibt
Stellt eine Apotheke, muss sie die neu verpackten Arzneimittel kennzeichnen. § 34 Abs. 4 der Apothekenbetriebsordnung nennt sechs Angaben: den Namen des Patienten, die enthaltenen Arzneimittel und ihre Chargenbezeichnungen, das Verfalldatum der Neuverpackung mit Chargenbezeichnung, die Einnahmehinweise, eventuelle Lagerungshinweise und die abgebende Apotheke. Dazu kommen die Packungsbeilagen der enthaltenen Arzneimittel.
Für eine Box, die Sie zu Hause füllen, gilt diese Pflicht nicht. Die Liste zeigt aber, was eine Fachkraft an einer gefüllten Box ablesen will. Ein Zettel mit Datum der Füllung, Plan-Datum und den Einnahmehinweisen kommt dem für den Hausgebrauch nahe. Die ANABOX 7 Tage hat laut Hersteller im Deckel ein Fach, in das ein Medikationsplan passt.
Erster Kontrollpunkt: die volle Box gegen den Plan
Gefüllt haben Sie Medikament für Medikament. Kontrollieren Sie jetzt in der anderen Richtung: Fach für Fach. So prüft die Kontrolle nicht nur, ob Sie richtig gezählt haben, sondern auch, ob jede Tablette im richtigen Fach liegt. Diesen Richtungswechsel schlagen wir vor; die Fundstellen sprechen von einer Endkontrolle, ohne die Richtung festzulegen.
- Öffnen Sie das erste Fach, Montag morgens. Lesen Sie im Plan die Spalte „morgens“ von oben nach unten. Prüfkriterium: Im Fach liegen so viele Tabletten, wie die Spalte zusammen ergibt.
- Ordnen Sie jede Tablette im Fach einer Zeile des Plans zu. Prüfkriterium: Sie können für jede Tablette sagen, wie sie heißt.
- Schließen Sie das Fach und öffnen Sie das nächste. Prüfkriterium: Nur ein Fach ist gleichzeitig offen.
- Vergleichen Sie am Ende die Fächer derselben Tageszeit über die Woche. Prüfkriterium: Alle sieben Morgenfächer sehen gleich aus, es sei denn, der Plan sieht für einzelne Tage etwas anderes vor.
- Prüfen Sie die leeren Fächer. Prüfkriterium: Jedes leere Fach ist eines, das laut Plan leer bleibt, etwa nachts.
Der zweite Punkt der Liste ist der wichtigste. Die Bundesapothekerkammer nennt unter ihren Prüffragen ausdrücklich, ob sich gemeinsam verpackte Präparate nach Form, Farbe und Größe ausreichend unterscheiden lassen. Sie begründet das sinngemäß damit, dass die Unterscheidung für die Endkontrolle und für die Einnahme wichtig ist (Kommentar S. 4). Wenn Sie zwei Tabletten in einem Fach am Tisch nicht auseinanderhalten können, gelingt das bei der Einnahme nicht besser.
Stimmt eine Zahl nicht, öffnen Sie nicht alle Fächer auf einmal. Gehen Sie zurück zu dem Medikament, um das es geht, und zählen Sie dessen Fächer noch einmal durch. Können Sie eine Tablette keiner Zeile zuordnen, legen Sie sie nicht in irgendein Fach. Legen Sie sie beiseite und fragen Sie in der Apotheke, welche es ist.
Halten Sie das Ergebnis fest: Datum, „kontrolliert“, bei Abweichungen das Fach und was Sie geändert haben. Beim Pflegedienst gehört eine Kontrolle ausdrücklich zur Leistung. Die HKP-Richtlinie schreibt unter Nr. 26 (S. 37), das Richten umfasse „auch die Kontrolle, ob die Medikamente regelmäßig eingenommen wurden“. Das ist eine Kontrolle nach der Einnahme, nicht nach dem Stellen. Wie sie zu Hause aussehen kann, steht im Abschnitt über den Wochenkreislauf.
Zweiter Kontrollpunkt: eine zweite Person
In der Apotheke ist eine zweite Kontrolle vorgesehen. Die Leitlinie der Bundesapothekerkammer nennt beim Herstellen des Wochendosiersystems das „Vier-Augen“-Prinzip (S. 6). Für das Stellen zu Hause nennt keine der ausgewerteten Fundstellen eine zweite Person. Es gibt dafür weder eine Pflicht noch ein beschriebenes Verfahren.
Wir beschreiben die zweite Kontrolle deshalb als allgemeine Prüfidee, die sich aus dem Apotheken-Vorgehen übertragen lässt. Sie macht Fehler nicht unmöglich. Sie gibt einem Fehler eine zweite Gelegenheit aufzufallen, und zwar bei jemandem, der beim Füllen nicht dabei war.
- Geben Sie der zweiten Person den Plan und die geschlossene Box, sonst nichts. Erzählen Sie vorher nicht, was wo liegt. Prüfkriterium: Die zweite Person kennt nur den Plan.
- Die zweite Person kontrolliert Fach für Fach, genau wie beim ersten Kontrollpunkt. Prüfkriterium: Jedes Fach ist einmal offen gewesen.
- Abweichungen werden notiert, nicht sofort korrigiert. Prüfkriterium: Auf dem Zettel steht, welches Fach und was auffiel.
- Danach sehen Sie beide gemeinsam auf die notierten Fächer. Wo Sie sich nicht einig werden, entscheidet nicht die Mehrheit, sondern die Apotheke. Prüfkriterium: Jede notierte Abweichung ist geklärt.
Wer kann die zweite Person sein? Jemand aus dem Haushalt, eine Nachbarin, ein Angehöriger beim Besuch, und nicht zuletzt die Person selbst, für die gestellt wird. Wenn sie mitkontrolliert, sieht sie, was sie die Woche über nimmt. Das ist mehr als eine Kontrolle. Es lässt ihr auch den Überblick über die eigene Medikation.
Ist niemand da, kontrollieren Sie mit Abstand ein zweites Mal selbst, etwa am nächsten Morgen, bevor das erste Fach geöffnet wird. Das ersetzt die zweite Person nicht, ist aber ein zweiter Durchgang mit frischem Blick. Auch das ist eine Prüfidee, keine Vorgabe.
Was die Bundesapothekerkammer mit „Cave“ markiert
Welche Arzneimittel sich zum Stellen eignen, beschreibt die Bundesapothekerkammer für Apotheken in zwei Dokumenten: der Leitlinie „Patientenindividuelle manuelle Neuverpackung von Fertigarzneimitteln für bestimmte Einnahmezeitpunkte“ und dem Kommentar dazu, beide in der Revision vom 13.06.2017. Eine neuere Fassung haben wir nicht gefunden; die Statusliste der Kammer vom 14.07.2026 führt beide weiter.
Der Kommentar beginnt mit einem Grundsatz (S. 3): Grundsätzlich eignen sich feste orale Arzneiformen, genannt werden Tabletten, Kapseln und Dragees. Maßgeblich seien die Angaben des Herstellers, vor allem die Lagerhinweise in der Packungsbeilage. Als Beispiel nennt der Kommentar die Aufbewahrung in der Originalverpackung zum Schutz vor Licht und Feuchtigkeit. Danach folgen Prüffragen, und bei einigen steht das Wort „Cave“, Vorsicht.
Zwei weitere Prüffragen haben kein „Cave“, sind für die Box aber genauso wichtig: ob das Arzneimittel mit dem Material des Dosiersystems verträglich ist und ob sich gemeinsam verpackte Präparate unterscheiden lassen. Am Ende steht sinngemäß eine Schlussregel: Fehlen Daten für eine angemessene Risikoanalyse, ist vom Neuverpacken abzusehen.
Lesen Sie die Liste richtig. „Cave“ heißt Vorsicht, nicht Verbot. Die Liste richtet sich an Apotheken, die eine Risikoanalyse machen, und sie ist nicht abschließend. Sie sagt nicht, dass ein Medikament aus einer dieser Gruppen nie gestellt werden darf. Sie sagt auch nicht, dass alles, was nicht darauf steht, in die Box gehört. Für Ihre Medikamente beantwortet das die Apotheke, mit Blick auf die Packungsbeilage.
Die Apothekenbetriebsordnung schreibt dieselbe Prüfung für Apotheken fest, die stellen oder verblistern. Ihr Qualitätsmanagementsystem muss nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 Regelungen enthalten „zur Auswahl der Arzneimittel, die für ein Stellen oder eine Neuverblisterung grundsätzlich in Frage kommen oder die nicht für das Stellen oder die Neuverblisterung geeignet sind“. Nach Nr. 2 kommt die Entscheidung hinzu, welche Arzneimittel „gegebenenfalls nicht in demselben Einzelbehältnis aufbewahrt“ werden können.
Zwei Fachstellen für Patientinnen und Patienten verweisen an dieselbe Stelle. Das APS schreibt sinngemäß, Dosetten seien für das Vorbereiten eines Wochenbedarfs geeignet; welche Arzneimittel sich nicht eignen, wisse die Apotheke. Als Beispiel nennt es Lichtempfindlichkeit. Das ZQP rät, in der Apotheke zu fragen, ob die Medikamente für eine Tablettenbox geeignet sind oder ob eine Verblisterung möglich ist.
Was Sie in der Apotheke fragen
„Fragen Sie in der Apotheke“ ist nur dann ein Rat, wenn Sie wissen, was Sie fragen. Diese Fragen leiten sich aus den Prüffragen der Kammer ab. Schreiben Sie sie auf den Plan und nehmen Sie Plan und Box mit.
- Darf jedes dieser Medikamente bis zu sieben Tage außerhalb seiner Packung liegen?
- Dürfen die Medikamente, die zur selben Zeit genommen werden, gemeinsam in einem Fach liegen?
- Verträgt sich das Medikament mit dem Kunststoff meiner Box?
- Lassen sich die Tabletten, die zusammen in einem Fach liegen, sicher unterscheiden?
- Was schreibt die Packungsbeilage zur Lagerung, und passt eine durchsichtige Box dazu?
- Kann die Apotheke das Stellen oder Verblistern übernehmen?
Dass Hersteller eigene Grenzen ziehen, zeigt ein elektronischer Spender, bei dem die Apotheke die Tütchen füllt. Für maja sana schreibt tantum sana in den häufigen Fragen auf seiner Website, Betäubungsmittel dürften nicht verblistert werden. Die Kammer-Liste führt Betäubungsmittel unter „Cave“ bei den Lagerbedingungen, also als Prüfpunkt, nicht als Verbot.
Halbe Tabletten in der Box: was die Fundstellen sagen
Ob eine Tablette geteilt werden darf, beantwortet dieser Ratgeber nicht. Das entscheidet die Praxis mit der Apotheke. Hier steht, was Fachstellen über geteilte Tabletten in einer Box schreiben — damit Sie wissen, wonach Sie fragen. Alle Aussagen sind Zitate oder sinngemäße Wiedergaben der Fundstelle.
- Bundesapothekerkammer, Kommentar S. 4 (sinngemäß): Teilen nur im Ausnahmefall; nicht allein aus wirtschaftlichen Gründen, wenn die Dosis als Fertigarzneimittel verfügbar ist; nur bei einer echten Bruchrille, die laut Packungsbeilage der Dosisteilung dient. Die Herstellerangaben zur Teilbarkeit beziehen sich nur auf die Einnahme unmittelbar nach dem Teilen.
- Apothekenbetriebsordnung § 34 Abs. 1 Nr. 3: Das Qualitätsmanagement der Apotheke regelt, in welchen Ausnahmefällen einer schriftlichen ärztlichen Anforderung über eine Teilung vor dem Stellen gefolgt werden kann, „obwohl das nachträgliche Verändern des Fertigarzneimittels grundsätzlich verhindert werden sollte“ — und nur bei nachgewiesener Validierung der Stabilität.
- Pharmazeutische Zeitung, Langer und Waltering, 21.06.2026 (sinngemäß): Die Angaben des Herstellers zur Teilbarkeit enthalten keine Aussage zur Zwischenlagerung. Ohne Validierung sollte nach Ansicht der Autoren keine geteilte Arzneiform in einer Dosette oder einem Blister aufbewahrt werden.
- Bundesapothekerkammer, Formblatt „Teilen von Tabletten“, Revision vom 27.11.2024, S. 3 (sinngemäß): Eine Rille heißt nicht zwingend, dass die Tablette teilbar ist; das Formblatt spricht von einer „Schmuckkerbe“. Zum Verbleib der halben Tablette steht dort: „Verwerfen“.
- APS, Patienteninformation, Punkt 8 (sinngemäß): Nicht alle Tabletten sind teilbar; halbe Tabletten, die beim Tablettenrichten übrig bleiben, verwerfen und nicht lose in die Packung legen.
Zwei verbreitete Annahmen halten diesen Fundstellen nicht stand. Die erste: Eine Rille auf der Tablette bedeutet, dass sie geteilt werden darf. Das Formblatt der Kammer widerspricht: Eine Rille heißt danach nicht zwingend, dass die Tablette teilbar ist. Die zweite: Wenn der Hersteller das Teilen erlaubt, darf die Hälfte auch eine Woche in der Box liegen. Kammer und Fachzeitschrift schreiben, dass sich die Herstellerangabe nur auf die Einnahme direkt nach dem Teilen bezieht.
Ein Hersteller elektronischer Spender zieht daraus eine harte Konsequenz. In der Broschüre zu maja sana steht, halbe Tabletten könnten aus Stabilitätsgründen nicht verblistert werden; die Praxis wird gebeten zu prüfen, ob ganze Tabletten verordnet werden können. Das Formblatt der Kammer geht in dieselbe Richtung: Es rät sinngemäß, stets zu prüfen, ob eine andere Stärke oder Darreichungsform die halbe Tablette überflüssig macht.
Steht in Ihrem Plan eine halbe Tablette, nehmen Sie diese vier Fragen mit in Praxis oder Apotheke:
- Darf diese Tablette überhaupt geteilt werden?
- Gibt es die Dosis auch als ganze Tablette oder in einer anderen Darreichungsform?
- Darf die geteilte Hälfte bis zu sieben Tage in der Box liegen, oder wird sie erst unmittelbar vor der Einnahme geteilt?
- Was geschieht mit der anderen Hälfte?
Bis die Antworten da sind, entscheiden Sie nicht selbst über das Teilen; klären Sie die Frage mit Praxis oder Apotheke, bevor Sie die Woche stellen, und notieren Sie im Plan, dass sie offen ist und wer sie beantworten soll.
Neben die Box statt hinein: Tropfen, Kühlware, Bedarf
Nicht alles, was im Plan steht, gehört in ein Fach. Die HKP-Richtlinie nimmt für den Pflegedienst ausdrücklich etwas aus. Unter Nr. 26 heißt es (S. 37): „Das Richten der Arzneimittel erfolgt in der Regel wöchentlich (mit Ausnahme flüssiger Medikamente wie Säfte und Tropfen)“. Das ZQP schreibt sinngemäß, Tropfen und Säfte erst kurz vor der Einnahme bereitzustellen.
Die BAGSO beschreibt in ihrem Tipp-Blatt „Sortierte Medikamente schaffen Sicherheit“ (Ausgabe Oktober 2022), dass in die Tablettenbox nur feste Arzneimittel gehören: Kapseln, Tabletten oder Dragees. Für Tropfen oder Arzneimittel aus dem Kühlschrank empfiehlt sie einen Merkzettel im Fach oder neben der Box, ebenso für Hinweise, ob vor, mit oder nach einer Mahlzeit eingenommen wird. Die Initiative, aus der das Blatt stammt, wird laut ihren Tipp-Blättern von Pharmaunternehmen gefördert (genannt: Pfizer, MSD, Novartis).
Auch die Kammer-Liste markiert „Halbfeste und flüssige Arzneiformen, Zäpfchen“ mit „Cave“. Für Kühlware nennt das APS sinngemäß eigene Lagerbedingungen als Ausnahme von der normalen Aufbewahrung. Damit ergibt sich eine einfache Ordnung für den Tisch:
- In die Fächer: feste Arzneiformen nach Plan, soweit die Apotheke nichts anderes sagt.
- Neben die Box: Tropfen und Säfte, mit Merkzettel im Fach der Einnahmezeit.
- In den Kühlschrank: Kühlware in der Originalpackung, mit Merkzettel im Fach.
- Auf den Zettel: Anwendungshinweise wie „vor dem Essen“, je Einnahmezeit.
- Gesondert: Mittel für den Bedarf, so wie im Plan beschrieben.
Der Merkzettel im Fach ist mehr als eine Erinnerung. Er sorgt dafür, dass beim Öffnen des Fachs auch das Mittel mitgedacht wird, das nicht darin liegt. Prüfkriterium: In jedem Fach, zu dessen Zeit etwas außerhalb der Box genommen wird, liegt ein Zettel.
Ein dichter Becher ist noch keine Erlaubnis
Elektronische Spender verschieben diese Grenze nicht. Die Gebrauchsanweisung der ANABOX smart schreibt, die Becher seien zwar für Flüssigkeiten geeignet, für die Bevorratung müssten aber die Vorgaben der Packungsbeilage des jeweiligen Arzneimittels eingehalten werden. Für Arzneimittel, die gekühlt gelagert werden müssen, sei das Gerät nicht geeignet (S. 46). Ein dichter Becher sagt also nichts darüber, ob ein Saft eine Woche darin stehen darf.
Bedarfsmittel
Mittel „bei Bedarf“ werden nicht zu festen Zeiten genommen. Der Medikationsplan führt nach § 31a Abs. 2 SGB V auch Arzneimittel, die ohne Verschreibung angewendet werden. Ob ein Bedarfsmittel überhaupt vorsortiert wird, sagt keine der ausgewerteten Fundstellen. Liegt es in einem Tagesfach, ist es von einer festen Einnahme nicht mehr zu unterscheiden.
Manche Boxen haben dafür ein eigenes Fach. Die ANABOX 7 Tage hat laut Gebrauchsanweisung von 2013 neben den vier Einnahmezeiten ein Zusatzfach, das mit dem Schiebedeckel nach links geöffnet wird. Ob und was dort hineingehört, legen Sie mit Praxis oder Apotheke fest; der Plan sagt, wann und wie viel.
Elf Fehlerbilder beim Stellen und wer sie auflöst
Die meisten Fehler beim Stellen haben ein Bild, an dem man sie erkennt. Die folgenden elf sind nach demselben Muster aufgebaut: woran Sie den Fehler erkennen, was Sie prüfen und wer entscheidet. Zwei weitere, das volle Fach am Abend und den neuen Plan mitten in der Woche, behandeln die nächsten beiden Abschnitte ausführlich.
Eine Regel gilt für alle elf. Solange noch kein Fach der Woche geöffnet wurde, korrigieren Sie nach dem Plan und kontrollieren neu. Ist ein falsch belegtes Fach schon genommen worden, ist es keine Frage des Stellens mehr, sondern eine Frage an Praxis oder Apotheke.
1. Zwei Tabletten sehen gleich aus
- Woran Sie es erkennen: In der Endkontrolle liegen zwei gleich aussehende Tabletten, wo der Plan zwei verschiedene nennt, oder Sie können eine Tablette keiner Zeile zuordnen.
- Was Sie prüfen: Legen Sie die Packungen nebeneinander und vergleichen Sie Form, Farbe, Größe und Prägung. Die Bundesapothekerkammer nennt die Unterscheidbarkeit als eigene Prüffrage (Kommentar S. 4).
- Wer entscheidet: die Apotheke. Sortieren Sie nicht nach Wahrscheinlichkeit ein. Fragen Sie auch, ob die beiden in getrennte Fächer gehören.
2. Eine Tablette sieht plötzlich anders aus
- Woran Sie es erkennen: Die neue Packung trägt einen anderen Namen, oder die Tablette hat eine andere Farbe oder Form als in der Woche davor.
- Was Sie prüfen: Wirkstoff und Wirkstärke auf der Packung gegen die Zeile im Plan; beide Angaben stehen nach § 31a Abs. 3b SGB V im Plan.
- Wer entscheidet: die Apotheke. Für Apotheken, die stellen, schreibt die Kammer sinngemäß, wesentliche Änderungen der Gebrauchsinformation oder des Aussehens, etwa durch einen Herstellerwechsel, seien dem Patienten mitzuteilen (Kommentar S. 10). Zu Hause fragen Sie nach.
3. Ein Fach doppelt, ein anderes leer
- Woran Sie es erkennen: In einem Fach liegen mehr Tabletten, als die Spalte im Plan ergibt, im Nachbarfach fehlen sie. Oder am Ende bleiben Tabletten übrig oder fehlen.
- Was Sie prüfen: die Rechnung aus Schritt 4 der Anleitung. Häufig ist eine Reihe verrutscht: Mittag statt Abend oder Dienstag statt Montag.
- Wer entscheidet: Vor der ersten Entnahme korrigieren Sie selbst nach dem Plan und kontrollieren das Medikament neu. Danach siehe die Regel oben.
4. Der falsche Tag liegt vorn
- Woran Sie es erkennen: Der Wochentag auf dem Fach, das gerade geöffnet wird, ist nicht der heutige, oder ein Fach von morgen ist schon leer.
- Was Sie prüfen: die Reihenfolge der Tagesboxen. Bei der ANABOX 7 Tage werden die Tagesboxen laut Gebrauchsanweisung zum Tageswechsel hinten eingeschoben, bis der richtige Tag vorn erscheint. Wer eine Box falsch zurückstellt, verschiebt die Woche.
- Wer entscheidet: Wurde aus einem Fach eines anderen Tages genommen, die Praxis oder die Apotheke.
5. Die Packung reicht nicht für die Woche
- Woran Sie es erkennen: Beim Zählen in Schritt 5 fehlen Tabletten für die letzten Tage.
- Was Sie prüfen: den Vorrat aller Packungen, jedes Mal beim Stellen. In der ZQP-Befragung aus dem Juni 2025 (n = 1.012 pflegende Angehörige) berichteten 59 Prozent von Problemen in den letzten sechs Monaten, weil Medikamente nicht vorhanden waren, etwa abgelaufen, nicht auffindbar oder weil ein Rezept fehlte.
- Wer entscheidet: die Praxis über das Rezept, die Apotheke über die Abgabe. Das ZQP nennt es als Tipp, Rezepte rechtzeitig zu besorgen. Füllen Sie die fehlenden Tage nicht mit einem anderen Präparat auf.
6. Das Verfalldatum endet in dieser Woche
- Woran Sie es erkennen: Das Datum auf der Packung liegt vor dem letzten Tag, für den Sie stellen.
- Was Sie prüfen: das Verfalldatum jeder Packung, wenn Sie sie in Schritt 3 in die Hand nehmen. Eine Apotheke, die stellt, muss das Verfalldatum der Neuverpackung angeben (§ 34 Abs. 4 Nr. 3 ApBetrO).
- Wer entscheidet: die Apotheke.
7. Eine halbe Tablette liegt im Fach
- Woran Sie es erkennen: Im Fach liegt eine Hälfte, ohne dass geklärt ist, ob sie geteilt und gelagert werden darf.
- Was Sie prüfen: die vier Fragen aus dem Abschnitt über halbe Tabletten.
- Wer entscheidet: Praxis und Apotheke.
8. Tropfen, Saft oder Kühlware stehen in der Box
- Woran Sie es erkennen: Ein flüssiges oder gekühltes Arzneimittel liegt im Fach oder im Becher.
- Was Sie prüfen: die Packungsbeilage zur Lagerung und den Abschnitt über das, was neben die Box gehört.
- Wer entscheidet: die Apotheke, ob das Mittel noch genommen werden kann.
9. Ein Bedarfsmittel liegt im Tagesfach
- Woran Sie es erkennen: Im Fach liegt ein Mittel, das im Plan nur „bei Bedarf“ steht.
- Was Sie prüfen: die Zeile im Plan und ob die Box ein eigenes Zusatzfach hat.
- Wer entscheidet: Praxis oder Apotheke, ob und wo das Mittel vorsortiert wird.
10. Die Box war noch feucht
- Woran Sie es erkennen: Tropfen oder Beschlag in den Fächern, Tabletten, die kleben, aufquellen oder ihre Farbe ändern.
- Was Sie prüfen: das Trocknen nach dem Spülen. Die Kammer nennt das Trocknen vor jeder Neubefüllung (Kommentar S. 6), Hasbargen schreibt zum Medi-7, die Fächer vor dem Befüllen trocknen zu lassen, anmed zur ANABOX smart, alle Teile vor der Neubestückung ausreichend zu trocknen.
- Wer entscheidet: die Apotheke, ob feucht gewordene Tabletten noch genommen werden.
11. Ein Deckel ist aufgegangen
- Woran Sie es erkennen: Ein Fach ist halb offen, Tabletten liegen lose in der Tasche, in der Schublade oder im Nachbarfach.
- Was Sie prüfen: die Box selbst, mit der Prüfung aus dem Abschnitt über die leere Box. Im Warentest von 2012 öffneten sich bei vier von zehn Dosierern im Falltest mehrere Fächer.
- Wer entscheidet: Lose Tabletten ordnen Sie nicht nach Gefühl einem Fach zu. Welche es sind und ob sie genommen werden, klärt die Apotheke.
Das Fach ist am Abend noch voll
Abends wird die Box geöffnet, und das Mittagsfach ist noch voll. Das ist der Moment, in dem die meisten Menschen schnell etwas tun wollen. Halten Sie kurz inne. Ein volles Fach zeigt nur eines: dass dieses Fach nicht geleert wurde. Ob die Tabletten genommen wurden, etwa aus einem anderen Fach, zeigt es nicht.
Klären Sie zuerst, was passiert ist. Diese Fragen können Sie selbst beantworten:
- Ist es der richtige Tag? Prüfen Sie den Wochentag auf dem Fach gegen den Kalender.
- Ist ein anderes Fach leer, das noch voll sein müsste, zum Beispiel das Abendfach oder das Mittagsfach von morgen?
- Liegt eine Tablette lose neben der Box, auf dem Teller oder am Boden?
- Steht im Plan für diese Zeit ein Hinweis, der die Einnahme verschoben haben könnte, etwa „zum Essen“?
- Gibt die Person selbst Auskunft? Fragen Sie ohne Vorwurf.
Eine Frage können Sie nicht selbst beantworten: ob die Tabletten aus dem vollen Fach noch genommen werden, später, zusammen mit der nächsten Einnahme oder gar nicht. Das ist eine Entscheidung über die Dosis. Sie gehört der Praxis oder der Apotheke. Der Wegweiser Demenz des Bundesfamilienministeriums schreibt in einem Beitrag vom 12.10.2026 sinngemäß, bei Zweifeln, ob eingenommen wurde, solle keinesfalls vorsorglich nachdosiert werden; stattdessen sei Rücksprache mit Praxis oder Apotheke zu halten.
Bis Sie Auskunft haben, lassen Sie den Inhalt, wie er ist, und legen ihn nicht in ein anderes Fach. Notieren Sie Tag, Uhrzeit, welches Fach und was darin liegt. Mit diesen vier Angaben kann die Apotheke am Telefon arbeiten. Und Sie haben sie, wenn sich das wiederholt.
Was ein elektronischer Spender dazu meldet
Elektronische Spender bemerken ein volles Fach früher, aber sie sehen dasselbe wie Sie. Wird bei der ANABOX smart ein Becher nicht innerhalb des vorgesehenen Zeitfensters entnommen, wertet das Gerät dies laut Gebrauchsanweisung als versäumte Einnahme und zeigt es in der App mit einem roten Kreuz (S. 32). Zugleich schreibt anmed, das Gerät könne eine Überwachung der tatsächlichen Einnahme nicht gewährleisten; festgestellt werde lediglich die Entnahme der Becher (S. 46).
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft schreibt in ihrer Broschüre „Tablets, Sensoren & Co.“ sinngemäß dasselbe über Spender mit Erinnerungsfunktion: Sie können nicht garantieren, dass die Tabletten tatsächlich geschluckt wurden (S. 52). anmed gibt außerdem einen Hinweis zur Einstellung: Die Alarmdauer solle nicht über das Zeitfenster hinaus bis zur nächsten geplanten Einnahme reichen, um eine mögliche Doppelmedikation zu vermeiden (S. 31).
Wenn es sich wiederholt
Ein volles Fach ist ein Ereignis. Mehrere volle Fächer in einer Woche sind ein Befund. Dann geht es nicht mehr um die Frage, wie die Box gestellt wird, sondern darum, ob die Person ihre Einnahme noch selbst überblickt. Nehmen Sie Ihre Notizen mit ins Gespräch mit der Praxis. Nach § 7a SGB XI haben Personen, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, außerdem Anspruch auf Pflegeberatung, auf Wunsch unter Einbeziehung von Angehörigen und in der häuslichen Umgebung.
Welche Grenzen die Hersteller elektronischer Spender bei Demenz selbst ziehen und was die Deutsche Alzheimer Gesellschaft dazu schreibt, behandelt ein eigener Ratgeber — für die Zeit, wenn die Box nicht mehr reicht.
Der Plan ändert sich mitten in der Woche
Am Mittwoch kommt ein neuer Plan aus der Praxis. Die Box ist bis Sonntag gefüllt. Jetzt liegen zwei Stände nebeneinander: der alte in der Box und der neue auf Papier. Das ist der Fehler, der am leichtesten unbemerkt bleibt, weil die Box von außen fertig aussieht.
Die Fundstellen sind sich einig, dass eine Änderung in die Box gehört. Nach § 31a Abs. 3 SGB V aktualisiert die Ärztin oder der Arzt den Plan, sobald die Medikation geändert wird. Die BAGSO schreibt sinngemäß, bei einer Änderung der Medikation müssten Medikamente aus der Box entnommen, ergänzt oder gewechselt werden. Für Apotheken schreibt die Kammer, eine Medikationsänderung sei mit Datum zu dokumentieren und unverzüglich umzusetzen; bei bereits ausgelieferten Wochendosiersystemen sei der Patient zu informieren (Kommentar S. 11).
- Alten und neuen Plan nebeneinanderlegen. Markieren Sie jede Zeile: neu, weggefallen oder geändert in Dosis oder Zeit. Prüfkriterium: Jede Zeile beider Pläne trägt eine Markierung.
- Klären, ab wann der neue Plan gilt: ab sofort, ab morgen oder ab einer neuen Packung. Steht es nicht auf dem Plan, fragen Sie die Praxis. Prüfkriterium: Sie kennen das erste Fach, das nach dem neuen Plan belegt sein muss.
- Ab diesem Fach umstellen. Ändern Sie nur die Fächer ab dem ersten betroffenen, Medikament für Medikament, wie beim Stellen. Prüfkriterium: Die Fächer davor bleiben unberührt.
- Herausgenommene Tabletten beiseitelegen. Legen Sie sie nicht lose zurück in eine Packung. Was mit ihnen geschieht, fragen Sie die Apotheke. Prüfkriterium: Keine herausgenommene Tablette landet in einem anderen Fach.
- Die geänderten Fächer kontrollieren, mit dem ersten Kontrollpunkt. Prüfkriterium: Jedes geänderte Fach passt zum neuen Plan.
- Den alten Plan aus dem Verkehr ziehen. Die Verbraucherzentrale schreibt sinngemäß, ein alter Plan sei zu vernichten, sobald ein neuer da ist. Prüfkriterium: Am Tisch und an der Box liegt nur noch der neue Plan.
Bei elektronischen Spendern läuft die Änderung über ein anderes Werkzeug. Bei der ANABOX smart erhält das Gerät nach Einrichtung des Medikationsplans in der App die aktuellen Entnahmezeiten automatisch. Das Schubfach mit den Bechern lässt sich laut Gebrauchsanweisung komplett herausziehen und durch ein neu bestücktes ersetzen; zusätzliche Schubfächer gibt es als Zubehör (S. 26).
Bei maja sana stellt die Apotheke. Sie erstellt laut Verzeichniseintrag den Gesamtmedikationsplan und überträgt die Daten an das Gerät. Wie eine Änderung mitten in einem Lieferzyklus umgesetzt wird, steht in den ausgewerteten Herstellerunterlagen nicht; diese Frage gehört an die Partnerapotheke.
Wo die gefüllte Box die Woche verbringt
Eine gefüllte Box hat ihre Packungen verlassen. Was die Faltschachtel und der Blister vorher abgehalten haben, Licht, Feuchtigkeit, Wärme, muss jetzt der Standort leisten. Drei Fachstellen nennen dazu fast dieselben Orte, nur mit verschiedenen Worten.
- ZQP, Themenseite „Sicherheit bei der Medikation“ (sinngemäß): Tabletten möglichst bis zur Einnahme im Blister oder in der vorbereiteten Tablettenbox lassen; nicht am Fenster, neben der Heizung oder im Bad lagern.
- APS, Patienteninformation, Punkt 1 (sinngemäß): Arzneimittel zusammen, trocken, kindersicher und normal temperiert lagern, optimalerweise unter 25 °C; Bad, Heizung und Fensterbank meiden; Ausnahmen wie Kühlware beachten.
- BAGSO, Tipp-Blatt „Medikamente sicher einnehmen“, Ausgabe Oktober 2022 (sinngemäß): sauber, trocken, vor Staub, Licht und Hitze geschützt, in der Regel bis 25 °C.
Maßgeblich bleibt die Packungsbeilage. Die Bundesapothekerkammer stellt ihre Lagerhinweise an den Anfang der Eignungsprüfung (Kommentar S. 3). Steht dort, dass ein Arzneimittel in der Originalverpackung vor Licht oder Feuchtigkeit geschützt werden soll, ist das eine Frage an die Apotheke, bevor es in eine durchsichtige Box kommt.
Von den Boxen selbst ist dazu wenig zu erfahren. Für die ANABOX 7 Tage, den Medi-7, die Pilbox Liberty und den Medi-Inn-Wochendispenser nennen die Herstellerunterlagen keinen Licht- oder Feuchteschutz. Das Datenblatt des Medi-Inn enthält immerhin einen Lagerhinweis: „Trocken lagern. Direkte Sonneneinstrahlung vermeiden.“ Elektronische Spender nennen Betriebstemperaturen, die ANABOX smart 5 bis 35 °C (Gebrauchsanweisung S. 42), maja sana laut der Veröffentlichung zur Aufnahme ins Pflegehilfsmittelverzeichnis vom 28.11.2023 +15 bis +35 °C.
Für den Standort ergibt sich daraus eine kurze Prüfung:
- Nicht im Bad, nicht am Fenster, nicht über oder neben der Heizung.
- Für Kinder nicht erreichbar, auch nicht für Kinder, die zu Besuch kommen.
- Dort, wo die Einnahme stattfindet, oder auf dem Weg dorthin, damit das Fach zur richtigen Zeit geöffnet wird.
- Mit dem Merkzettel für Tropfen, Kühlware und Hinweise daneben.
- Die Tagesbox für unterwegs nur mit dem Tag, der gebraucht wird.
„Kindersicher“ ist eine Normfrage
Für keine der hier ausgewerteten Wochenboxen nennt der Hersteller eine Kindersicherung, die nach einer Norm geprüft ist. anmed schreibt zur ANABOX 7 Tage, die Box sei vor Kindern sicher aufzubewahren, und bietet einen Sicherheitsbügel mit Schlüssel als Zubehör an, 22,5 × 11,0 × 5,5 cm. Die Broschüre zur Dosett S beschreibt einen Sicherungseinsatz und schreibt selbst: „Eine absolute Sicherung ist aber nicht möglich“.
Für kindergesicherte Verpackungen gibt es eine Norm, DIN EN ISO 8317 in der Ausgabe 2016-05. Sie beschreibt Anforderungen und Prüfverfahren für wiederverschließbare Verpackungen, laut Inhaltsverzeichnis mit einer Prüfgruppe von 200 Kindern und mit Anforderungen in Bezug auf Erwachsene. Ob eine Pillendose als Verpackung im Sinne dieser Norm gilt, geht aus den frei zugänglichen Katalogangaben nicht hervor. „Kindersicher“ ohne Norm und Prüfstelle ist deshalb eine Behauptung, kein Befund.
Was ein Zeichen oder eine Prüfangabe auf einem Produkt belegt und wer es vergibt, zeigt am Beispiel der Nackenmassagegeräte der Beitrag über Prüfzeichen und ihre Belege.
Für unterwegs haben viele Boxen herausnehmbare Tagesboxen: die ANABOX 7 Tage, der Medi-7, dessen Tagesdosen sich laut Anbieter separat entnehmen und mitnehmen lassen, und die Pilbox Liberty mit sieben einzelnen Modulen. Nehmen Sie nur den Tag mit, der gebraucht wird, und stecken Sie die Tagesbox danach an ihren Platz zurück. Das vierte Fehlerbild zeigt, warum.
Spülmaschine, Handwäsche, Wischdesinfektion: die Herstellerangaben
Die Bundesapothekerkammer ist bei der Reinigung eindeutig. Ist ein Wochendosiersystem für die Mehrfachanwendung geeignet, muss es laut Kommentar vor jeder Neubefüllung nach Herstellerangaben gereinigt, desinfiziert und getrocknet werden. Ein Tablettenteiler ist zu reinigen, wenn das Arzneimittel wechselt (S. 6). Der Haken liegt im Wort „Herstellerangaben“: Die Hersteller geben sehr verschiedene, und oft gar keine.
- ANABOX 7 Tage (anmed, Gebrauchsanweisung Version 26.03.2013): spülmaschinenfest, Spülmaschine mit einer Regeltemperatur von 70 °C möglich, sonst lauwarmes Wasser mit mildem Spülmittel; vor dem ersten Gebrauch auswaschen.
- ANABOX smart (anmed, Gebrauchsanweisung Version 12.03.26, S. 36–37): Becher, Schubfach und Abdeckung in warmem Wasser mit mildem Spülmittel oder in der Spülmaschine bei höchstens 50 °C; Wischdesinfektion mit handelsüblichen Mitteln möglich, genannt werden Sterillium Virugard und Isopropanol 70 Prozent; vor jeder Neubestückung reinigen und ausreichend trocknen lassen; die Steuereinheit nur feucht abwischen.
- Medi-7 (Hasbargen, Produktseite): spülmaschinengeeignet bis höchstens 50 °C, alternativ warmes Wasser bis 50 °C mit mildem Reinigungsmittel; Fächer vor dem Befüllen trocknen lassen.
- Kerpers Pillenturm (Herstellershop): Tagesfächer spülmaschinengeeignet bis 50 °C, Außengehäuse von Hand reinigen.
- Dosett S (Broschüre des früheren Vertriebs, 2017): nur lauwarmes Wasser ohne Spülmittel, auf keinen Fall in die Spülmaschine, weil sich Teile verziehen können; der schwedische Markeninhaber schreibt ebenfalls Handwäsche vor.
- TabTime Medelert (elektronisch, Anleitung): das Medikamentenfach mit einem feuchten Tuch auswischen; zur Spülmaschine keine Angabe.
- Maginon SMD-1 (elektronisch, Bedienungsanleitung S. 17): feuchtes Tuch, niemals in der Geschirrspülmaschine, nicht eintauchen.
- Pilbox Liberty, Medi-Inn-Wochendispenser, DoseControl: keine Angabe zur Reinigung.
Drei Dinge fallen auf. Erstens liegen die Temperaturen auseinander, sogar beim selben Hersteller: 70 °C für die ANABOX 7 Tage nach der Anleitung von 2013, höchstens 50 °C für die Becher der ANABOX smart. Schließen Sie deshalb nie von einer Box auf die andere. Zweitens verbieten zwei Hersteller die Spülmaschine ausdrücklich. Drittens nennt nur einer der hier aufgeführten Hersteller überhaupt ein Verfahren zur Desinfektion, anmed für die ANABOX smart.
Damit bleibt eine Lücke zwischen der Kammer und den Herstellern. Die Kammer verlangt Desinfektion nach Herstellerangabe, die meisten Hersteller machen keine. Fehlt die Angabe für Ihre Box, gibt es für sie keine Herstellerangabe zur Desinfektion. Ob und womit, fragen Sie beim Hersteller oder in der Apotheke nach. Erfinden Sie kein Verfahren.
Reinigen in fünf Schritten
- Box vollständig leeren, auch das Zusatzfach. Prüfkriterium: kein Rest, kein Krümel.
- Nach der Angabe Ihres Herstellers reinigen, mit dessen Temperatur und dessen Mittel. Prüfkriterium: Sie können die Fundstelle nennen.
- Desinfizieren nur, wenn der Hersteller ein Verfahren nennt.
- Trocknen lassen, offen, mit allen Deckeln auf. Prüfkriterium: kein Tropfen in den Ecken, kein Beschlag.
- Erst dann stellen. Prüfkriterium: Die Box ist trocken, bevor die erste Tablette hineinkommt.
Wie Kunststoffe auf Reiniger, Chlor und Desinfektionsmittel reagieren und warum ein falsches Mittel Material kostet, beschreibt der Ratgeber zur Kunststoffpflege am Duschhocker. Die Grundregel dort ist dieselbe wie hier: das Mittel aus der Anleitung und kein anderes.
Reinigen Sie auch den Platz, an dem Sie stellen, und die Helfer, die Sie benutzen. Für den Tablettenteiler steht das ausdrücklich im Kommentar der Kammer. Für Lupe und Ausdrücker gilt dasselbe aus einem einfachen Grund: Sie berühren, was später in den Fächern liegt.
Der Wochenkreislauf und seine Prüfpunkte
Stellen ist keine einmalige Arbeit, sondern ein Kreislauf. Er beginnt jede Woche mit dem Plan und endet mit dem Blick auf das, was übrig ist. Die Grafik zeigt die sechs Prüfpunkte und an jedem die Fundstelle, auf die er sich stützt. Zwei Felder sind gestrichelt. Dort geben die Fundstellen nichts vor.
Für den Pflegedienst ist der Rhythmus festgelegt: Das Richten erfolgt laut HKP-Richtlinie „in der Regel wöchentlich“ (Nr. 26, S. 37). Die BAGSO schreibt, einsortiert werde meist für eine Woche. Das APS nennt Dosetten für das Vorbereiten eines Wochenbedarfs, das ZQP spricht davon, die Medikation für einige Tage vorzubereiten. Für Angehörige oder die Person selbst schreibt keine der Fundstellen ein Intervall vor. Die Wochenboxen, deren Herstellerangaben wir ausgewertet haben, sind alle auf sieben Tage ausgelegt.
Ein Wochenkalender zum Abschreiben
Der folgende Kalender ordnet die Prüfpunkte den Tagen zu. Den Stelltag legen Sie selbst fest; wir nennen ihn hier Tag 0.
- Vor dem Stelltag: Vorrat jeder Packung zählen. Reicht eine nicht für die nächste Woche, fehlt ein Rezept. Die Fundstellen nennen nur den Rat, Rezepte rechtzeitig zu besorgen, keinen Zeitpunkt.
- Tag 0, vor dem Stellen: Plan prüfen (sechs Prüffragen), Box leeren, reinigen, trocknen.
- Tag 0, Stellen: neun Schritte in einem Durchgang, dann der erste Kontrollpunkt.
- Tag 0 oder Tag 1 vor dem ersten Fach: zweiter Kontrollpunkt, durch eine zweite Person oder mit Abstand selbst.
- Tag 1 bis 7, jeden Tag: Fächer zur Einnahmezeit öffnen; am Abend prüfen, ob alle Fächer des Tages leer sind, die leer sein sollen.
- Tag 7, am Abend: Rest und Auffälligkeiten der Woche notieren. Volle Fächer nicht in die neue Woche übernehmen; was mit ihnen geschieht, klärt die Apotheke.
Die Notizen der Woche sind der Teil, der am häufigsten fehlt. Beim Pflegedienst gehört die Kontrolle, ob eingenommen wurde, zur Leistung. Zu Hause verlangt das niemand. Ein Zettel mit „Mittwoch mittags voll“ ist aber das, was die Praxis im nächsten Gespräch braucht, und das, was Sie in drei Wochen nicht mehr wissen.
Elektronische Spender haben eigene Intervalle, die sich aus ihrer Bauart ergeben. Die ANABOX smart hat 28 Becher für sieben Tage mit je vier Einnahmezeiten, also eine Woche. Beim TabTime Medelert hängt das Nachfüllen an der Zahl der Einnahmen: alle 28, 14, 9, 7, 5 oder 4 Tage. Bei maja sana liefert die Partnerapotheke laut Broschüre alle 14 Tage (S. 5); an anderer Stelle derselben Broschüre steht „Alle 1 bis 2 Wochen“ (S. 6). Beide Angaben stehen nebeneinander; welche gilt, sagt die Apotheke.
Becher, Drehscheibe, Blisterrolle: elektronische Spender befüllen
Ein elektronischer Spender ändert nicht, wie sorgfältig gestellt werden muss. Er ändert, wo die Tabletten liegen und wer sie wann freigibt. Bei Bechern und Drehscheiben wird weiter von Hand gestellt, nach demselben Plan und mit denselben Kontrollpunkten. Bei der Blisterrolle stellt die Apotheke. Wir geben nur Herstellerangaben wieder.
Becher: ANABOX smart
Die ANABOX smart steht im Pflegehilfsmittelverzeichnis unter 52.40.03.2001. Laut Eintrag hat sie 28 geschlossene Medikamentenbecher, je vier für die Tageszeiten der sieben Wochentage, mit einem Füllvolumen von je 18 Milliliter. Die Gebrauchsanweisung (Version 12.03.26) beschreibt das Einfüllen in zwei Schritten.
- Becher öffnen: Alle Becher öffnen, am einfachsten mit der obersten Reihe beginnen, also morgens, und Reihe für Reihe weiter. Die Becher lassen sich im Schubfach öffnen, ohne sie herauszunehmen (S. 22).
- Befüllhilfe: In der App die Woche wählen, dann das erste Medikament. Die App zeigt Menge, Tage und Uhrzeiten an; zugleich leuchten die Becher auf, die mit diesem Medikament zu befüllen sind. Danach zum nächsten Medikament springen und am Ende die Befüllung abschließen (S. 22–24).
Die Leuchtanzeige ersetzt den ersten Kontrollpunkt nicht. Sie zeigt, wohin ein Medikament laut App gehört. Ob in der App der aktuelle Plan steht, wissen nur Sie, und ob im Becher die richtige Tablette liegt, kann eine Leuchtanzeige nicht sehen; eine solche Prüfung beschreibt die Gebrauchsanweisung nicht. Machen Sie die Endkontrolle Becher für Becher. Achten Sie außerdem auf das Schubfach: Hindernisse zwischen Sensorik und Schubfach können laut Hersteller die Erkennung stören, Kratzer oder Verunreinigungen der durchsichtigen Oberfläche die Funktion beeinträchtigen (S. 26).
Drehscheibe: TabTime, DoseControl, Maginon
Spender mit Drehscheibe haben 28 Fächer im Kreis und einen Dosierungsring, der zur Zahl der Einnahmen je Tag passt. Beim TabTime Medelert gibt es laut Anleitung sechs Ringe für eine bis sechs Einnahmen am Tag. Der passende Ring wird in die Mitte gelegt, die Laschen werden umgeklappt, und der Ring dient als Führung, wohin die Tabletten gehören. Ein Fach fasst laut Hersteller bis zu 18 Pillen in Aspirin-Größe. Blockiert ein Fach, zeigt das Display „ERR“.
DoseControl nennt für seine Geräte neun Ringe, von einer Einnahme am Tag mit 28 Tagen Reichweite bis zu neun Einnahmen mit 3 Tagen. Dazu kommt ein technisches Fach, das nicht benutzt wird. Der Maginon SMD-1 hat laut Bedienungsanleitung ebenfalls neun Ringe, mit 28 Tagen bei einer und 3 Tagen bei acht oder neun Einnahmen (S. 11–12).
Die Reichweiten lassen sich nachrechnen, und die Rechnung zeigt eine Prüfstelle. Beim TabTime ergeben 1 × 28, 2 × 14 und 4 × 7 jeweils 28 belegte Fächer. Bei drei Einnahmen sind es 3 × 9 = 27, bei fünf 5 × 5 = 25, bei sechs 6 × 4 = 24. Rechnerisch bleiben also ein, drei oder vier Fächer ungenutzt. Welche das sind, steht in den ausgewerteten Unterlagen nicht. Prüfen Sie es am Ring Ihres Geräts, bevor Sie füllen.
Eine zweite Folge der Rechnung: Bei wenigen Einnahmen am Tag reicht eine Füllung länger als eine Woche. Ein Fehler beim Füllen bleibt dann entsprechend länger im Gerät. Die Endkontrolle ist bei einer Füllung für 28 Tage nicht weniger wichtig als bei einer für sieben, sondern wichtiger.
Blisterrolle: maja sana
Bei maja sana, im Pflegehilfsmittelverzeichnis unter 52.40.03.2002, stellt die Apotheke. Laut Eintrag gehen alle Rezepte an eine Apotheke, die einen Gesamtmedikationsplan erstellt, die Tabletten automatisiert verblistert und die Daten an den Spender überträgt. Die Blisterrolle hat höchstens 14 cm Durchmesser und enthält bis zu 60 Tütchen mit je 3 Tabletten, zusammen 180 Tabletten; bei mehr Tabletten werden mehrere Rollen verwendet.
Zu Hause wird die Rolle eingelegt. Die Herstellerbroschüre schreibt, das Gerät lasse sich mit wenigen Handgriffen selbst befüllen. Bei der Ausgabe schneidet es das Tütchen seitlich an. Geöffnet wird von Hand, und der Verzeichniseintrag sagt dazu: „Dennoch ist eine gewisse Kraft und Geschicklichkeit der Hände notwendig den Blister zu öffnen.“
Eine eigene Kontrolle ist auch hier möglich. Eine Apotheke, die verblistert, muss nach § 34 Abs. 4 ApBetrO unter anderem den Namen des Patienten und die enthaltenen Arzneimittel angeben. Prüfen Sie beim Einlegen, ob der Name stimmt und ob die Rolle zum aktuellen Plan gehört. Das ist unsere Prüfidee, kein Schritt aus der Herstelleranleitung.
Welche Geräte wie ausgeben, mit welchen Fächern, Einnahmezeiten und Stromversorgung, stellt der Vergleich der Ausgabeprinzipien mit den Herstellerdaten nebeneinander.
Wann Pflegedienst oder Apotheke das Stellen übernehmen
Die Fundstellen kennen vier Füller: die Person selbst, Angehörige, den Pflegedienst und die Apotheke. Für die ersten beiden gibt es keine Regel. Für Pflegedienst und Apotheke gibt es Regelwerke, und sie sagen, unter welchen Bedingungen gestellt wird. Wir geben sie als Feststellung wieder, nicht als Rat, einen der Wege zu gehen.
Der Pflegedienst auf Verordnung
Nach § 37 Abs. 2 SGB V erhalten Versicherte in ihrem Haushalt als häusliche Krankenpflege Behandlungspflege, wenn sie zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist. Was dazu gehört, steht im Leistungsverzeichnis der HKP-Richtlinie. Nr. 26 umfasst das „Richten von ärztlich verordneten Medikamenten, wie z. B. Tabletten, für von der Ärztin oder vom Arzt bestimmte Zeiträume“ und das Verabreichen (S. 37).
Verordnungsfähig ist diese Leistung laut Richtlinie nur bei bestimmten Einschränkungen (S. 36). Die Richtlinie nennt fünf: eine so hochgradige Einschränkung der Sehfähigkeit, dass die Medikamente nicht unterschieden oder die Dosis nicht festgelegt werden kann; eine so erhebliche Einschränkung der Grob- und Feinmotorik der Arme und Hände, dass die Medikamente nicht an den Ort ihrer Bestimmung geführt werden können; eine so starke Einschränkung der körperlichen Leistungsfähigkeit, dass die Kraft fehlt, sie dorthin zu bringen; eine so starke Einschränkung der geistigen Leistungsfähigkeit oder ein Realitätsverlust, sodass die Compliance nicht sichergestellt ist; oder eine entwicklungsbedingt noch nicht vorhandene Fähigkeit. „Dies muss aus der Verordnung hervorgehen.“
Drei weitere Feststellungen gehören dazu. Häufigkeit und Dauer kann die Pflegefachkraft bei Nr. 26 nicht selbst festlegen; Dauer und Menge der Dosierung richten sich „streng nach Maßgabe der Verordnung“. Der Anspruch besteht nach § 37 Abs. 3 SGB V nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Kranken in dem erforderlichen Umfang nicht pflegen und versorgen kann. § 1 Abs. 5 der Richtlinie verbindet beides: Anspruch besteht nur, wenn und soweit die oder der Versicherte die Verrichtung nicht selbst durchführen oder eine im Haushalt lebende Person nicht im erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann.
Wie oft das in der Praxis geschieht, zeigt die ZQP-Befragung von 2019: 64 Prozent der befragten pflegenden Angehörigen gaben an, dass kein ambulanter Pflegedienst regelmäßig an der Medikamentenversorgung beteiligt ist. Denselben Weg, Pflegedienst auf Verordnung nach der HKP-Richtlinie, beschreibt für eine andere Leistung der Ratgeber über das Anziehen von Kompressionsstrümpfen durch den Pflegedienst.
Die Apotheke: Stellen oder Verblistern
Die Apothekenbetriebsordnung unterscheidet zwei Verfahren. „Patientenindividuelles Stellen“ ist nach § 1a Abs. 4 die manuelle Neuverpackung von Fertigarzneimitteln für bestimmte Einnahmezeitpunkte „in einem wieder verwendbaren Behältnis“, also in einer Box wie Ihrer. „Patientenindividuelles Verblistern“ ist nach Abs. 5 die manuelle oder maschinelle Neuverpackung „in einem nicht wieder verwendbaren Behältnis“, also in Blistern oder Tütchen.
Für beides schreibt § 34 Regeln vor: ein Qualitätsmanagementsystem, das unter anderem die Auswahl geeigneter Arzneimittel, die Teilung und den Hygieneplan regelt; einen separaten Raum, von dem nur im Ausnahmefall für einen einzelnen Patienten abgewichen werden darf; und die Kennzeichnung mit den sechs Angaben aus Abs. 4, dazu die Packungsbeilagen. Die Leitlinie der Bundesapothekerkammer verlangt sinngemäß, dass nur pharmazeutisches Personal neu verpackt, ausreichend qualifiziert und regelmäßig geschult (S. 4).
Das ZQP schreibt sinngemäß, eine Verblisterung in der Apotheke könne das Fehlerrisiko beim Richten senken und das Einhalten der Einnahmezeiten unterstützen, und fügt hinzu, dass nicht alle Medikamente dafür geeignet sind. Ob und zu welchen Bedingungen eine Apotheke stellt oder verblistert, ist ihre Sache; Bedingungen und Beträge nennen wir nicht.
Wann ein elektronischer Spender als Pflegehilfsmittel über die Pflegekasse läuft und wie die häusliche Krankenpflege davon abzugrenzen ist, steht im Ratgeber zu Pflegekasse und Krankenkasse.
Wofür diese Anleitung nicht reicht
Diese Anleitung beschreibt, wie Sie eine Box nach Plan füllen, kontrollieren, lagern und reinigen und woran Sie Fehler erkennen. Sie ersetzt nicht die Auskunft der Apotheke zu Ihren Medikamenten und nicht die Entscheidung der Praxis über die Dosis. Wo wir Fachstellen zitieren, steht die Fundstelle dabei, damit Sie sie selbst nachlesen und mit in das Gespräch nehmen können.
Einige Quellen sind älter, als ihr Thema es vermuten lässt. Leitlinie und Kommentar der Bundesapothekerkammer tragen die Revision vom 13.06.2017, der Warentest zu den Dosierern ist von 2012, die ZQP-Befragungen stammen aus 2019 und aus dem Juni 2025. Die Herstellerangaben haben wir am 30.10.2026 gelesen; Hersteller ändern ihre Unterlagen ohne Ankündigung. Wo zwei Angaben desselben Herstellers sich widersprechen, stehen beide im Text.
Wie wir Quellen auswählen und warum wir nicht selbst testen, sondern auswerten, beschreibt die Seite darüber, wie wir auswerten.
Hinweise auf Fehler nehmen wir über die Korrekturseite entgegen, auch dann, wenn eine Herstellerangabe inzwischen anders lautet.
Zwölf Fragen, die beim Stellen der Box auftauchen
- Wie oft wird eine Tablettenbox neu befüllt?
- Für den Pflegedienst legt die HKP-Richtlinie unter Nr. 26 fest, dass in der Regel wöchentlich gerichtet wird, flüssige Arzneien ausgenommen. Für Angehörige oder die Person selbst nennt keine der ausgewerteten Fundstellen ein Intervall; die üblichen Boxen sind auf sieben Tage gebaut.
- Darf jedes Medikament in eine Tablettenbox?
- Das beantworten wir nicht, das entscheidet die Apotheke mit Blick auf die Packungsbeilage. Der Kommentar der Bundesapothekerkammer markiert auf S. 4 für Apotheken mehrere Gruppen mit „Cave“, etwa lichtempfindliche, hygroskopische oder flüssige Arzneiformen und Betäubungsmittel. Abschließend ist diese Liste nicht.
- Was ist zu tun, wenn ein Fach am Abend noch voll ist?
- Ob die Tabletten später noch genommen werden, ist eine Entscheidung über die Dosis und gehört der Praxis oder Apotheke. Der Wegweiser Demenz rät sinngemäß, bei Zweifeln nicht vorsorglich nachzudosieren, sondern dort nachzufragen. Halten Sie Tag, Uhrzeit, Fach und Inhalt fest.
- Dürfen halbe Tabletten in die Wochenbox?
- Ob geteilt wird, legen Praxis und Apotheke fest. Laut Bundesapothekerkammer gelten Herstellerangaben zur Teilbarkeit nur für die Einnahme direkt nach dem Teilen; zwei Autoren der Pharmazeutischen Zeitung raten ohne Validierung davon ab, Hälften in einer Dosette zu lagern. Laut Formblatt der Bundesapothekerkammer heißt eine Rille nicht zwingend, dass eine Tablette teilbar ist.
- Wer darf Medikamente stellen?
- Für die Person selbst und für Angehörige nennen die ausgewerteten Regelwerke keine Vorschrift. Ein Pflegedienst richtet nach HKP-Richtlinie Nr. 26 auf ärztliche Verordnung, wenn bestimmte Einschränkungen vorliegen. Apotheken stellen oder verblistern nach § 1a und § 34 der Apothekenbetriebsordnung.
- Wie wird eine Tablettenbox gereinigt?
- Nach der Angabe ihres Herstellers. Die Spannweite ist groß: Spülmaschine mit einer Regeltemperatur von 70 °C bei der ANABOX 7 Tage laut Anleitung von 2013, höchstens 50 °C beim Medi-7 und bei der ANABOX smart, keine Spülmaschine bei der Dosett S. Danach muss jedes Fach trocken sein, bevor gestellt wird.
- Was kommt nicht in die Fächer, sondern neben die Box?
- Säfte und Tropfen, Mittel aus dem Kühlschrank und Hinweise wie „vor dem Essen“. Die HKP-Richtlinie nimmt flüssige Arzneien vom wöchentlichen Richten aus, die BAGSO schlägt für sie einen Merkzettel im Fach oder neben der Box vor. Bedarfsmittel werden so behandelt, wie der Plan es sagt.
- Woran merke ich, dass richtig gestellt wurde?
- An einer Kontrolle, die anders herum läuft als das Füllen: Fach für Fach gegen die Spalte im Plan, mit Zahl und Aussehen jeder Tablette. In der Apotheke gilt zusätzlich das Vier-Augen-Prinzip; zu Hause ist eine zweite Person eine Möglichkeit, aber keine Vorgabe.
- Was passiert mit der gefüllten Box, wenn sich der Plan ändert?
- Die Box wird ab dem ersten betroffenen Fach umgestellt, nachdem geklärt ist, ab wann der neue Plan gilt. Die BAGSO beschreibt, dass dafür Medikamente entnommen, ergänzt oder gewechselt werden; was mit herausgenommenen Tabletten geschieht, klärt die Apotheke.
- Wie werden elektronische Spender befüllt?
- Nach drei Prinzipien: Becher wie bei der ANABOX smart mit Befüllhilfe in der App, Drehscheibe mit Dosierungsring wie bei TabTime, DoseControl oder Maginon, oder eine Blisterrolle, die die Apotheke füllt, wie bei maja sana. Die Endkontrolle bleibt bei den ersten beiden Bauarten Handarbeit.
- Kann die Apotheke die Box für mich füllen?
- Die Apothekenbetriebsordnung sieht das als „patientenindividuelles Stellen“ in einem wiederverwendbaren Behältnis vor, daneben das Verblistern in Einwegbehältnissen. Ob und zu welchen Bedingungen eine Apotheke das anbietet, fragen Sie dort; das ZQP nennt die Frage nach einer Verblisterung ausdrücklich.
- Warum sollte ich eine neue Box vor dem ersten Füllen prüfen?
- Weil sich im Falltest der Stiftung Warentest von 2012 bei vier von zehn Dosierern mehrere Fächer öffneten. Ob Deckel einrasten, die Beschriftung lesbar ist und die größte Tablette ins Fach passt, lässt sich mit der leeren Box in wenigen Minuten feststellen.
Quellen
- [01]§ 31a SGB V — Medikationsplan (Abs. 1–3b) · abgerufen am 30.10.2026
- [02]Gemeinsamer Bundesausschuss, Häusliche Krankenpflege-Richtlinie, Änderung vom 16.10.2025, in Kraft seit 12.12.2025, Leistungsverzeichnis Nr. 26 „Medikamente“, S. 36–37 · abgerufen am 30.10.2026
- [03]Apothekenbetriebsordnung § 1a — Begriffsbestimmungen (Stellen, Verblistern) · abgerufen am 30.10.2026
- [04]Apothekenbetriebsordnung § 34 — Patientenindividuelles Stellen oder Verblistern · abgerufen am 30.10.2026
- [05]Bundesapothekerkammer, Leitlinie „Patientenindividuelle manuelle Neuverpackung von Fertigarzneimitteln für bestimmte Einnahmezeitpunkte“, Revision vom 13.06.2017 · abgerufen am 30.10.2026
- [06]Bundesapothekerkammer, Kommentar zur Leitlinie „Patientenindividuelle manuelle Neuverpackung“, Revision vom 13.06.2017, S. 3–11 · abgerufen am 30.10.2026
- [07]Langer, Waltering: „It’s just a little crush!“, Pharmazeutische Zeitung, 21.06.2026, Seite 2 „Pros und Cons der Teilung“ · abgerufen am 30.10.2026
- [08]Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP), Themenseite „Sicherheit bei der Medikation“ · abgerufen am 30.10.2026
- [09]ZQP-Analyse „Medikation in der häuslichen Pflege aus Sicht pflegender Angehöriger“, Juni 2019, n = 1.011 · abgerufen am 30.10.2026
- [10]Aktionsbündnis Patientensicherheit, Patienteninformation zum häuslichen Umgang mit Arzneimitteln, V2/2016, überprüft und aktualisiert 2026 · abgerufen am 30.10.2026
- [11]BAGSO, Tipp „Sortierte Medikamente schaffen Sicherheit“, Ausgabe Oktober 2022 · abgerufen am 30.10.2026
- [12]Wegweiser Demenz (BMBFSFJ), „Tabletten vergessen oder doppelt genommen?“, 12.10.2026 · abgerufen am 30.10.2026
- [13]Stiftung Warentest, „Medikamentendosierer: Gegen das Pillenchaos“, test 10/2012, 28.09.2012 · abgerufen am 30.10.2026
- [14]anmed GmbH, Gebrauchsanweisung ANABOX smart inkl. App, Version 12.03.26 · abgerufen am 30.10.2026
Änderungen an diesem Beitrag
- Erstveröffentlichung. § 31a SGB V, § 37 SGB V, HKP-Richtlinie Nr. 26, Apothekenbetriebsordnung § 1a und § 34, Leitlinie und Kommentar der Bundesapothekerkammer, APS, ZQP, BAGSO und die Reinigungsangaben von neun Herstellern ausgewertet.