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Stand der Angaben: 10.09.2026144 Quellenangaben

Mobilität im Alltag· Rollatoren · Ratgeber

Rollator-Sicherheit: was Normen und Prüfzeichen belegen

Was DIN EN ISO 11199-2 regelt, warum die Bremsanforderungen 2024 aus der Norm gestrichen wurden und was eine CE-Kennzeichnung an einem Rollator tatsächlich aussagt.

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Diese Übersicht beruht auf öffentlich zugänglichen Angaben — Herstellerangaben, Prüfberichte und Händlerdaten. Es wurde nicht selbst getestet. Wo eine Angabe fehlt, steht das da; sie wird nicht geschätzt. Wie ausgewertet wird, steht in der Methodik.

Was in der Rollator-Norm steht

Es gibt eine Norm für Rollatoren, und sie hat einen langen Namen: DIN EN ISO 11199-2, deutsch „Technische Hilfen zum Gehen für beidarmige Handhabung — Anforderungen und Prüfverfahren — Teil 2: Rollatoren". Der Titel ist der erste nützliche Hinweis, denn er sagt zwei Dinge. Die Norm regelt Anforderungen, und sie regelt Prüfverfahren. Beides zusammen heißt: Sie legt fest, was ein Gerät können muss, und wie man das misst.

Was genau sie umfasst, lässt sich am Anwendungsbereich ablesen. Der Katalogeintrag von ISO zur Ausgabe von 2005 formuliert ihn so, dass die Norm Anforderungen und Prüfverfahren für die Standsicherheit, das Bremsvermögen, die statische Festigkeit und die Dauerfestigkeit von Rollatoren festlegt, die als Gehhilfen mit Rädern und von Hand bedient benutzt werden, ohne Zubehör, soweit das jeweilige Prüfverfahren nichts anderes vorsieht. Daneben nennt der Eintrag Anforderungen zu Sicherheit, Ergonomie, Leistung und zu den Angaben des Herstellers einschließlich Kennzeichnung und Beschriftung.

Vier Prüfgegenstände also — Standsicherheit, Bremsvermögen, statische Festigkeit, Dauerfestigkeit — und ein fünfter Block, der die Papierseite betrifft: was der Hersteller angeben muss. Das ist mehr, als man einer Norm zutraut, die auf Verkaufsseiten meist nur als Nummer auftaucht.

Der Anwendungsbereich der geltenden Fassung

Die Ausgabe von 2005 ist zurückgezogen und durch ISO 11199-2:2021 ersetzt, veröffentlicht am 5. Juli 2021 als dritte Ausgabe. Deren Anwendungsbereich enthält zwei Abgrenzungen, die für die Auswahl unmittelbar praktisch sind: Sie gilt für ein Nutzergewicht ab 35 Kilogramm, und sie gilt nicht für Geräte mit waagerechten Unterarmauflagen. Wer ein Gerät mit Unterarmauflagen sucht, sucht also außerhalb dieser Norm — und im Hilfsmittelverzeichnis unter einer eigenen Produktart.

Eine Angabe fehlt in der Norm, und ihr Fehlen wird regelmäßig missverstanden: eine Obergrenze für das Nutzergewicht. Die Norm nennt eine Untergrenze von 35 Kilogramm für ihren Anwendungsbereich. Die zulässige Höchstbelastung ist dagegen eine Angabe je Gerät, die der Hersteller macht und die zu den zwölf Pflichtangaben der Produktgruppe 10 gehört. Wo diese Angaben stehen und wie das Verzeichnis aufgebaut ist, haben wir in der Systematik der Positionsnummern auseinandergenommen.

Wie die Normenreihe 11199 aufgebaut ist

Die 11199 ist keine einzelne Norm, sondern eine Reihe mit mehreren Teilen, und die Aufteilung folgt der Bauart des Geräts. Einmal verstanden, lässt sich jede Normnummer in diesem Feld richtig lesen.

Teil 1 behandelt Gehgestelle — Geräte ohne Räder, die beim Gehen angehoben und versetzt werden. Teil 2 behandelt Rollatoren, also Gehhilfen mit Rädern, die von Hand bedient werden. Teil 3 behandelt nach dem ISO-Katalog „walking tables", im Deutschen Gehwagen: Geräte mit drei oder mehr Beinen mit Rädern oder Spitzen und mit einem Stütztisch oder waagerechten Unterarmauflagen als Armauflage.

Die Abgrenzung zwischen Teil 2 und Teil 3 verläuft damit genau dort, wo die Arme aufliegen. Ein Rollator wird an Griffen geführt, ein Gehwagen über Unterarmauflagen oder eine Tischfläche. Das ist derselbe Schnitt, den auch das Hilfsmittelverzeichnis zieht: Es führt vierrädrige Gehhilfen mit Unterarmauflagen als eigene Produktart 10.50.04.3, neben den Rollatoren unter 10.50.04.1 und den Ausführungen mit erhöhter Belastbarkeit unter 10.50.04.2. Dreirädrige Gehhilfen mit Deltarädern stehen unter 10.50.04.0.

Der Anwendungsbereich von Teil 3 nennt für Gehwagen dieselben vier Prüfgegenstände wie Teil 2 für Rollatoren: statische Standsicherheit, Bremsvermögen, statische Festigkeit und Ermüdung. Auch die Untergrenze des Nutzergewichts von 35 Kilogramm findet sich dort. Die beiden Teile sind also parallel gebaut — was gleich noch wichtig wird.

Die Gliederung von Teil 3

Teil 3 in der Ausgabe von 2005 hat sieben Abschnitte: Anwendungsbereich, normative Verweisungen, Begriffe, Anforderungen, Prüfverfahren, Herstellerinformationen und Prüfbericht. Abschnitt 4 enthält die Anforderungen, und Unterabschnitt 4.3 trägt die Überschrift „Mechanical durability", also mechanische Dauerhaltbarkeit. Diese Zuordnung ist gleich der Schlüssel zu einer Frage, die uns beim Aufbau dieses Clusters lange beschäftigt hat.

Was die Norm ausdrücklich nicht prüft

Der Anwendungsbereich einer Norm ist eine Aufzählung, und jede Aufzählung ist zugleich eine Abgrenzung. Was in der Rollator-Norm steht — Standsicherheit, Bremsvermögen, statische Festigkeit, Dauerfestigkeit, dazu Sicherheit, Ergonomie, Leistung und die Angaben des Herstellers —, haben wir oben genannt. Interessanter für eine Kaufentscheidung ist, was daneben nicht steht.

Keine Aussage über die Passform

Eine Norm prüft ein Gerät, keine Person am Gerät. Ob der Verstellbereich der Griffe die Handgelenkhöhe eines bestimmten Menschen erreicht, ob die Gesamtbreite durch eine bestimmte Badtür passt, ob der Wendekreis in einen bestimmten Flur passt — nichts davon ist Gegenstand einer Prüfung, und nichts davon kann es sein. Die Norm sorgt dafür, dass die Herstellerangaben vorliegen; ob sie zur Wohnung passen, muss jemand nachmessen. Wie das geht und welche drei Angaben dabei entscheiden, steht bei der Einstellung von Griffhöhe und Abstand.

Keine Aussage über den Untergrund

Standsicherheit wird gegen definierte Bedingungen geprüft. Nasses Laub, Kopfsteinpflaster, Streusalz und Waldboden sind keine definierten Bedingungen. Eine Kenngröße für die Rutschhemmung der Bereifung, wie sie für Bodenbeläge existiert, nennt der Anwendungsbereich nicht. Das Gerät ist also gegen Kippen geprüft, nicht gegen Wegrutschen auf einem bestimmten Belag.

Keine Aussage über den Zustand nach Jahren

Die Dauerfestigkeitsprüfung läuft an einem Neugerät über eine festgelegte Zahl von Zyklen. Sie ist eine Aussage über die Bauart und nicht über ein bestimmtes Exemplar nach fünf oder acht Jahren. Kein Prüfzeichen und keine Normnummer sagt etwas über den Zustand des Geräts, das gerade im Flur steht.

Keine Aussage über Qualität im Vergleich

Eine Norm formuliert Mindestanforderungen. Zwei Geräte, die beide erfüllen, können in der Benutzung weit auseinanderliegen — genau deshalb gibt es Tests, und genau deshalb hat der Test der Stiftung Warentest vom 26. August 2025 elf Geräte verglichen, die alle in Verkehr sein durften. „Erfüllt die Norm" ist eine Eintrittskarte, keine Platzierung.

Diese vier Lücken sind kein Vorwurf an die Normung. Eine Produktnorm kann nichts anderes leisten, als Bauarten gegen definierte Verfahren zu prüfen; alles Weitere ist Einzelfall. Der Vorwurf gilt der Verwendung: Eine Normnummer auf einer Verkaufsseite suggeriert Auskunft über genau die vier Fragen, die sie nicht beantwortet.

Was die Änderung von 2024 gestrichen hat

Im Jahr 2024 hat die Rollator-Norm eine Änderung erhalten, und sie ist bemerkenswert genug, dass sie am Anfang jeder Betrachtung über Rollator-Sicherheit stehen sollte statt in einer Fußnote.

Das Änderungsdokument heißt ISO 11199-2:2021/Amd 1:2024. Sein Titel im ISO-Katalog lautet „Removal of brake requirements" — Streichung der Bremsanforderungen. Der Katalogeintrag von DIN Media zur deutschen Änderungsausgabe DIN EN ISO 11199-2/A1 vom April 2024 beschreibt den Inhalt in derselben Richtung: Die Bremsanforderungen in Abschnitt 6.5, den baulichen Anforderungen, werden gestrichen. Die deutsche Hauptausgabe vom April 2025 setzt ISO 11199-2:2021 samt diesem Amendment um und ersetzt die Ausgabe vom November 2021.

Was das inhaltlich bedeutet, lässt sich ohne den Normtext nicht abschließend sagen, und wir sagen es deshalb nicht. Was sich sagen lässt, ist der Rahmen: Eine Anforderung aus einem Abschnitt zu streichen heißt nicht, dass ein Gerät keine Bremse haben darf oder soll. Es heißt, dass diese eine Norm an dieser einen Stelle keine Anforderung mehr formuliert. Ob und wo die Anforderung anderswo weiterlebt, ist die eigentliche Frage.

Und in Deutschland lebt sie weiter

Genau hier wird es interessant. Die Fortschreibung der Produktgruppe 10 vom 9. Dezember 2022 verlangt für die Produktuntergruppe 10.50.04 unverändert eine dosierbare Bremse an den Hinterrädern mit Arretierung und lenkbare Vorderräder, und sie fordert für die Bremsleistung einen Nachweis nach Textziffer 4.4 der Normenreihe. Ein Gerät, das in Deutschland in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen werden soll, muss diese Erklärung also weiterhin beibringen — unabhängig davon, was die Produktnorm in ihrem Abschnitt 6.5 seit 2024 noch verlangt oder nicht mehr verlangt.

Für die Einordnung heißt das: Die deutsche Kostenträger-Anforderung und die europäische Produktnorm sind an dieser Stelle auseinandergegangen. Das ist keine Lücke und kein Skandal — es sind zwei Regelwerke mit verschiedenen Zwecken, und dass sie sich unterschiedlich schnell bewegen, ist ihre Normalform. Wer aber wissen will, wogegen ein bestimmtes Gerät geprüft wurde, muss seit 2024 fragen, gegen welche Fassung und in welchem Regelwerk.

Wie sich ein Normstand lesen lässt

Wer Angaben zu Normen prüfen will, braucht keine Fachkenntnis, sondern eine Lesart. Eine Normbezeichnung besteht aus vier Bestandteilen, und jeder von ihnen trägt Information.

Am Beispiel DIN EN ISO 11199-2:2025-04: Die Vorsilbe sagt, in welchen Regelwerken das Dokument gilt — ISO international, EN als europäische Fassung, DIN als deutsche Übernahme. Die Zahl 11199 benennt die Normenreihe. Die angehängte 2 benennt den Teil, hier Rollatoren. Und 2025-04 ist der Ausgabestand, also April 2025.

Der Ausgabestand ist der Bestandteil, der am häufigsten fehlt und am meisten aussagt. Für diese Reihe lässt sich die Kette sauber nachzeichnen: ISO 11199-2:2005 vom 15. April 2005 ist zurückgezogen. ISO 11199-2:2021 vom 5. Juli 2021 ist die dritte Ausgabe und trat an ihre Stelle. Dazu kam das Amendment 1:2024. Die deutsche Ausgabe DIN EN ISO 11199-2 vom November 2021 setzte die Fassung von 2021 um, die Änderungsausgabe A1 vom April 2024 das Amendment, und die Ausgabe vom April 2025 führt beides zusammen und ersetzt die von November 2021.

Was daraus für Angaben im Netz folgt

Eine Seite, die schreibt „entspricht DIN EN ISO 11199-2", sagt nicht, welcher Ausgabe. Da zwischen der Fassung von 2005 und der von 2025 eine gestrichene Anforderungsgruppe liegt, ist das ein Unterschied und keine Formalie. Wer eine Angabe ohne Ausgabestand liest, liest eine Aussage, die er nicht prüfen kann — und die im Zweifel für die Fassung gilt, die zum Zeitpunkt der Prüfung aktuell war und nicht heute.

Ein zweiter Hinweis steht in den Katalogeinträgen und wird selten beachtet: Der Eintrag zu ISO 11199-2:2021 weist die Norm als in systematischer Überprüfung aus, mit einer Frist bis zum 15. Juli 2026. Normen werden also nicht nur geändert, wenn jemand etwas beantragt, sondern turnusmäßig überprüft. Wer heute eine Angabe zu dieser Norm liest, sollte damit rechnen, dass sich der Ausgabestand in absehbarer Zeit erneut bewegt.

Für diesen Beitrag haben wir die Stände am Abrufdatum aus den Katalogeinträgen von ISO und DIN Media übernommen. Ändern sie sich, ändern wir den Text und tragen es im Änderungsprotokoll unter diesem Beitrag nach — das ist der Grund, warum es dieses Protokoll gibt.

Warum das Verzeichnis auf Teil 3 verweist

Beim Aufbau dieses Clusters sind wir über eine Merkwürdigkeit gestolpert, die wir zuerst für einen Fehler gehalten haben. Sie ist keiner, jedenfalls nicht offensichtlich, und die Auflösung ist lehrreicher als die Merkwürdigkeit selbst.

Die Fortschreibung der Produktgruppe 10 nennt für die Produktuntergruppe 10.50.04 — fahrbare Gehhilfen für den Innen- und Außenbereich, also auch Rollatoren — dreimal Teil 3 der Normenreihe. Für Standsicherheit und Kippsicherheit die Textziffer 4.2, für die mechanische Dauerfestigkeit die Textziffer 4.3, für die Bremsleistung die Textziffer 4.4. Die eigene Rollator-Norm ist aber Teil 2. Teil 3 behandelt Gehwagen.

Zwei Beobachtungen sprechen dagegen, das als Tippfehler abzutun. Erstens sind es drei Verweise und nicht einer, und alle drei zeigen auf denselben Teil. Zweitens existieren die genannten Textziffern in Teil 3 und passen inhaltlich: Abschnitt 4 enthält dort die Anforderungen, und 4.3 trägt die Überschrift zur mechanischen Dauerhaltbarkeit. Ein zufälliger Zahlendreher träfe nicht dreimal eine passende Stelle.

Dagegen spricht ebenso deutlich, dass die Fortschreibung an anderer Stelle sehr wohl differenziert: Für Gehgestelle verweist sie auf Teil 1 mit den Textziffern 16 und 17, für Hand- und Gehstöcke auf DIN EN ISO 11334-4 Textziffer 4.7, für Unterarmgehstützen auf DIN EN ISO 11334-1 Textziffer 4.6. Das Dokument kennt also die Teile seiner Normenreihen und ordnet sie sonst sauber zu.

Zwei Lesarten, und warum wir keine wählen

Die eine Lesart: Der Verweis ist bewusst gesetzt, weil dieselbe Anforderungsgruppe im Dokument auch Gehwagen und fahrbare Gehhilfen mit Unterarmauflagen abdeckt, für die Teil 3 die richtige Norm ist — und der Prüfgegenstand ist ohnehin derselbe. Die andere Lesart: Es ist eine Ungenauigkeit, die aus einem parallel gebauten Abschnitt übernommen wurde und seither mitläuft.

Ohne die Volltexte beider Teile lässt sich das nicht entscheiden, und kostenpflichtige Normtexte beschaffen wir nicht. Wir schreiben deshalb beides hin, statt uns für eine Lesart zu entscheiden und sie als Tatsache zu verkaufen. Wie wir mit solchen Fällen umgehen, steht in unserer Methodik. Praktisch folgt daraus für niemanden ein Nachteil: Ein Hersteller, der die geforderte Erklärung abgibt, weiß selbst, gegen welches Verfahren er geprüft hat.

Was die Produktgruppe 10 zusätzlich verlangt

Neben den Normverweisen enthält die Fortschreibung eigene Anforderungen, und einige davon stehen in keiner Produktnorm. Sie sind der Teil des Regelwerks, der aus der Sicht eines Kostenträgers geschrieben ist und nicht aus der eines Prüflabors.

Für die Funktionstauglichkeit und Sicherheit gilt die Anforderung nach § 139 SGB V bei Medizinprodukten mit der CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Das ist eine entscheidende Weiche: Das Verzeichnis prüft an dieser Stelle nicht selbst nach, sondern knüpft an die Kennzeichnung an. Was diese Kennzeichnung wert ist, behandelt der übernächste Abschnitt.

Die Anforderungen, die darüber hinausgehen

  1. Das Produkt muss mit haushaltsüblichen Mitteln zu reinigen sein. Eine Anforderung, die aus dem Wiedereinsatz kommt und nicht aus der Sicherheit im engeren Sinn.
  2. Dosierbare Bremsen an den Hinterrädern mit Arretierung. Zwei Funktionen in einer Anforderung — Regeln im Gehen, Feststellen im Stand.
  3. Lenkbare Vorderräder. Damit ist die Bauart festgelegt: Ein Gerät mit starren Vorderrädern erfüllt diese Untergruppe nicht.
  4. Höhenverstellbarkeit. Sie steht im Abschnitt zum Wiedereinsatz, weil ein Gerät, das nur für eine Körpergröße passt, nicht an die nächste Person weitergegeben werden kann.
  5. Ein beschriebenes Wiederaufbereitungsverfahren. Der Hersteller muss angeben, wie sein Gerät hygienisch aufbereitet wird.
  6. Technische Daten: Körpergröße, Abmessungen, Gewicht, maximale Belastbarkeit, Material, Wendekreis und Bereifung.

Die letzten drei Punkte zeigen, wie eng Sicherheit und Wiedereinsatz in diesem Regelwerk verzahnt sind. Ein Gerät, das mehrere Nutzungszyklen überstehen soll, muss nicht nur fest gebaut sein, sondern auch dokumentiert aufbereitbar und an eine zweite Person anpassbar. Was daraus für die Bauweise folgt und warum Kassenmodelle deshalb oft schwerer sind, steht bei Eigentum, Leihe und Wiedereinsatz.

Belastbarkeit: drei Lastfälle, drei Textziffern

Ein Rollator wird auf drei verschiedene Arten belastet, und die drei sind nicht gleich häufig, nicht gleich gefährlich und nicht gleich gut geprüft.

Drei Lastfälle am Rollatorrahmen und ihre TextziffernStatische LastDauerlastSeitliche LastBremse am Hinterradeinmaliges AufstützenTZ 4.2 — Standsicherheit und Kippsicherheitdieselbe Last, viele ZyklenTZ 4.3 — Mechanische Dauerfestigkeitbeim Abstützen zur SeiteTZ 4.4 — Bremsleistung
Schema, nicht maßstabsgetreu. Die Textziffern sind diejenigen, die die Fortschreibung der Produktgruppe 10 des GKV-Spitzenverbandes vom 9. Dezember 2022 für die Produktuntergruppe 10.50.04 nennt — und zwar aus Teil 3 der Normenreihe DIN EN ISO 11199. Warum das bemerkenswert ist, steht in diesem Beitrag. Die Zuordnung der Lastrichtungen zu den Textziffern folgt den Gegenständen, die die Fortschreibung dort benennt; der Normtext selbst liegt uns nicht vor.

Die statische Last

Sie entsteht beim Aufstützen im Stand und wirkt senkrecht auf die Griffe. Sie ist der Lastfall, den die zulässige Höchstbelastung im Datenblatt beschreibt, und sie ist der einzige, für den es eine Zahl gibt, die auf der Verpackung steht. Für die Standsicherheit und die Kippsicherheit verweist die Fortschreibung auf Textziffer 4.2.

Die dynamische Dauerlast

Sie entsteht durch Wiederholung: jeder Schritt, jede Bordsteinkante, jedes Aufstützen über Jahre. Sie ist im Alltag der häufigste Lastfall und der, den niemand spürt, weil jede einzelne Belastung unauffällig bleibt. Genau dafür gibt es die mechanische Dauerfestigkeit unter Textziffer 4.3. Geprüft wird sie an Neugeräten unter definierten Zyklen — was sie über ein bestimmtes gebrauchtes Gerät aussagt, ist eine andere Frage, und wir kommen weiter unten darauf zurück.

Die seitliche Last

Sie entsteht, wenn sich jemand zur Seite abstützt statt nach unten — beim Ausweichen, beim Greifen nach etwas, beim Straucheln. Sie ist der Lastfall, der am ehesten zum Kippen führt, weil ein Rollator in Fahrtrichtung deutlich standsicherer ist als quer dazu. Für das Greifen nach entfernten Dingen gibt es eigene Hilfsmittel, die genau diese Bewegung ersetzen sollen und damit den seitlichen Lastfall vermeiden; sie stehen im Cluster zu Greifzangen und Anziehhilfen.

Die vierte Größe im Bild ist keine Last, sondern eine Gegenkraft: die Bremsleistung unter Textziffer 4.4. Sie entscheidet, ob das Gerät im Gefälle beherrschbar bleibt — der ZQP-Ratgeber beschreibt das leichte Bremsen bergab als Regelanwendung und nicht als Notfall. Wie sich das Bremsspiel im Alltag verändert und woran man das merkt, steht bei Bremsen nachstellen.

Was die CE-Kennzeichnung belegt — und was nicht

Auf jedem Rollator steht ein CE-Zeichen, und es wird häufiger überschätzt als jedes andere Zeichen auf der Verpackung. Was es besagt, formuliert das Verbraucherportal Bayern, herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mit Stand vom 15. Januar 2025, knapp: Die CE-Kennzeichnung besagt, dass das Produkt die Anforderungen aller für dieses Produkt EU-weit verbindlichen Verordnungen oder Richtlinien erfüllt.

Und dann folgt der Satz, der alles einordnet: Die CE-Kennzeichnung wird in der Regel von den Herstellern selbst angebracht. Sie ist eine Erklärung des Herstellers über sein eigenes Produkt, keine Prüfplakette einer unabhängigen Stelle. Für Medizinprodukte — und ein Rollator ist eines — ist sie vorgeschrieben, aber vorgeschrieben heißt nicht fremdgeprüft.

Wann eine Benannte Stelle beteiligt ist

Das Merkblatt der Europäischen Kommission zur Verordnung (EU) 2017/745 vom 23. Februar 2021 zieht die Grenze für Produkte der Klasse I: Wird das Produkt in sterilem Zustand in Verkehr gebracht, hat es eine Messfunktion oder handelt es sich um wiederverwendbare chirurgische Instrumente, so ist die Mitwirkung einer Benannten Stelle erforderlich. Ein gewöhnlicher Rollator ist nichts davon.

Daraus folgt die nüchterne Lesart des Zeichens: Bei einem Rollator der Klasse I bescheinigt das CE-Zeichen, dass der Hersteller die Konformität in seiner technischen Dokumentation nachgewiesen hat und dafür einsteht. Es bescheinigt nicht, dass ein Prüfinstitut das Gerät in der Hand hatte. Wer nach unabhängiger Prüfung sucht, sucht nach etwas anderem — und findet es entweder in einem GS-Zeichen oder in einem veröffentlichten Testbericht.

Das GS-Zeichen und die anderen Zeichen

Das GS-Zeichen ist der Gegenentwurf, und zwar in fast jeder Hinsicht. Nach dem Verbraucherportal Bayern wird es von unabhängigen, zugelassenen Prüfstellen vergeben, seine Verwendung ist nach dem Produktsicherheitsgesetz freiwillig, und es steht für eine Prüfung nach diesem Gesetz. Das Portal ordnet ihm neben der Sicherheit ausdrücklich auch ein Qualitätsmerkmal zu — eine Aussage, die es der CE-Kennzeichnung nicht zugesteht.

Drei Unterschiede also, und alle drei sind für die Beurteilung eines Rollators brauchbar. Erstens: Wer vergibt — Prüfstelle gegen Hersteller. Zweitens: Freiwillig gegen vorgeschrieben. Drittens: Prüfung nach dem Produktsicherheitsgesetz gegen Konformität mit den einschlägigen europäischen Vorschriften.

Aus der Freiwilligkeit folgt allerdings auch die Grenze: Das Fehlen eines GS-Zeichens sagt nichts. Ein Hersteller, der es nicht beantragt, hat deshalb kein schlechteres Gerät — er hat ein Gerät ohne dieses Zeichen. Umgekehrt sagt sein Vorhandensein etwas, nämlich dass eine unabhängige Stelle geprüft hat. Ein Zeichen, das nur in eine Richtung Auskunft gibt, ist unbequem, aber es ist deshalb nicht wertlos.

Was noch auf der Verpackung stehen kann

Neben CE und GS trägt ein Rollator regelmäßig die Hilfsmittelnummer aus dem GKV-Verzeichnis, etwa in der Form 10.50.04 mit angehängter Produktart und Einzelproduktnummer. Sie ist kein Prüfzeichen, sondern eine Registriernummer — sie sagt, unter welcher Produktart ein Gerät gelistet ist, und dass der Hersteller die dafür geforderten Erklärungen abgegeben hat. Wie diese zehnstellige Nummer aufgebaut ist, steht in unserem Überblick zu Bauarten und Maßen.

Dazu kommen Angaben, die weder Zeichen noch Nummer sind, aber mehr aussagen als beide: die zulässige Höchstbelastung, der Verstellbereich der Griffhöhe, der Wendekreis und die Bereifung. Es sind Herstellerangaben, sie sind nachprüfbar, und sie stehen im Datenblatt. Ein Datenblatt mit Werten ist in diesem Feld die informativere Verpackung.

Was auf Verkaufsseiten als Prüfzeichen ausgegeben wird

In den Suchergebnissen zu diesem Thema stehen überwiegend Verkaufsseiten, und sie arbeiten mit einer Handvoll Formulierungen, die nach Prüfung klingen, ohne welche zu sein. Wir zählen sie hier auf, weil sie sich an ihrer Form erkennen lassen.

  1. „CE-geprüft" oder „CE-zertifiziert". Beides gibt es nicht. Die CE-Kennzeichnung ist eine Konformitätserklärung, angebracht wird sie üblicherweise vom Hersteller selbst, und sie enthält keine Qualitätsbewertung.
  2. „Nach DIN gefertigt" ohne Nummer. Eine Normenreihe hat Teile, Ausgaben und Textziffern. Eine Angabe ohne Teil und ohne Ausgabestand lässt sich nicht nachprüfen und sagt deshalb nichts.
  3. „TÜV-geprüft" ohne Angabe, was geprüft wurde. Prüfstellen prüfen gegen ein bestimmtes Verfahren. Ohne dessen Nennung bleibt offen, ob die Prüfung die Dauerfestigkeit betraf oder die Verpackung.
  4. „Medizinprodukt" als Gütesiegel. Es ist eine Rechtskategorie, keine Auszeichnung. Sie sagt, welches Regelwerk gilt, nicht wie gut ein Gerät ist.
  5. „Krankenkassen-zugelassen". Das Verzeichnis ist nach Angabe des GKV-Spitzenverbandes eine Orientierung und keine verbindliche Positivliste; über den Einzelfall entscheidet die Kasse.
  6. „Testsieger" ohne Testreferenz. Ein Testergebnis hat ein Datum, ein Prüfinstitut, ein Testfeld und eine Gewichtung. Fehlt eines davon, ist die Aussage nicht überprüfbar.

Die Gegenprobe ist in allen sechs Fällen dieselbe und dauert eine halbe Minute: Lässt sich zu der Aussage eine Stelle nennen, an der sie steht? Eine Normnummer mit Teil und Ausgabe, eine Prüfstelle mit Prüfgegenstand, ein Testbericht mit Datum. Wo das fehlt, ist die Aussage Werbung — was nicht heißt, dass sie falsch ist, sondern dass sie nicht als Beleg taugt. Welche Quellen wir für Aussagen dieser Art heranziehen, steht in unserem Quellenverzeichnis.

Wie sich ein Prüfzeichen nachprüfen lässt

Die vorige Liste sagt, woran man eine unbelegte Aussage erkennt. Dieser Abschnitt sagt, wo sich eine belegbare Aussage nachsehen lässt. Vier Stellen genügen, und keine davon verlangt Fachkenntnis.

Das GS-Zeichen bei der Prüfstelle

Ein GS-Zeichen wird nach dem Verbraucherportal Bayern von unabhängigen, zugelassenen Prüfstellen vergeben. Es trägt deshalb den Namen der Stelle, die es vergeben hat, und diese Stelle führt ihre erteilten Zeichen. Die Frage lautet also nicht, ob irgendwo ein Zeichen abgebildet ist, sondern welche Stelle es vergeben hat und ob es dort zu diesem Gerät geführt wird. Ein abgebildetes Zeichen ohne Stellenangabe ist eine Grafik.

Die Hilfsmittelnummer im Verzeichnis

Eine zehnstellige Positionsnummer lässt sich im GKV-Hilfsmittelverzeichnis nachschlagen. Dort steht, unter welcher Produktart ein Einzelprodukt geführt wird — bei Rollatoren typischerweise 10.50.04.1, bei erhöhter Belastbarkeit 10.50.04.2, bei Ausführungen mit Unterarmauflagen 10.50.04.3 und bei dreirädrigen Deltarad-Geräten 10.50.04.0. Was diese Listung aussagt und was nicht, haben wir im Beitrag zur Aussagekraft einer Listung auseinandergenommen — die Kurzfassung ist, dass sie Anforderungserfüllung bescheinigt und keine Qualität.

Laufende Maßnahmen beim BfArM

Zu Hersteller und Produktname lässt sich beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nachsehen, ob eine Sicherheitskorrekturmaßnahme veröffentlicht ist. Die Einträge tragen eine Referenznummer und ein Jahr, etwa die Kundeninformation 09092-16 aus dem Jahr 2017 zu einem Rollator der Invacare GmbH. Das ist die einzige der vier Stellen, an der etwas Negatives steht — die anderen drei bestätigen nur.

Der Testbericht mit Datum

Eine Testaussage lässt sich an vier Angaben festmachen: Prüfinstitut, Datum, Umfang des Testfelds und Gewichtung. Beim Test der Stiftung Warentest sind das der 26. August 2025, elf geprüfte Geräte und eine Gewichtung von dreimal 30 Prozent plus 10 Prozent. Wo eine Verkaufsseite mit einem Testergebnis wirbt und keine dieser vier Angaben nennt, ist die Aussage nicht überprüfbar — unabhängig davon, ob sie zutrifft.

Der gemeinsame Nenner aller vier Wege ist derselbe: Ein Beleg hat eine Adresse. Eine Nummer, eine Stelle, ein Datum. Wo eine dieser drei Angaben fehlt, fehlt nicht ein Detail, sondern die Möglichkeit, die Aussage überhaupt zu prüfen — und damit der Unterschied zwischen einem Beleg und einer Behauptung.

Der Befund der Stiftung Warentest von 2025

Am 26. August 2025 hat die Stiftung Warentest elf Rollatoren geprüft — drei Standardmodelle aus Stahl und acht Geräte in Leichtbauweise. Es ist der aktuellste unabhängige Test in diesem Feld, und seine Struktur ist aufschlussreicher als jede Einzelnote.

Die Gewichtung lag bei jeweils 30 Prozent für die Nutzung in der Wohnung, die Nutzung im Freien und die Handhabung, dazu 10 Prozent für Sicherheit und Stabilität. Wer die Prozentzahlen nebeneinanderlegt, sieht die Grundannahme des Tests: Neunzig Prozent der Note entscheiden sich daran, wie gut sich ein Gerät benutzen lässt, zehn Prozent daran, wie sicher es gebaut ist. Das ist keine Nachlässigkeit — es ist die Folge davon, dass die Sicherheitsanforderungen ohnehin über Normen und Zulassung geregelt sind und ein Test dort wenig Streuung erwartet.

Auf Schadstoffe wurden Griffe, Bremshebel und Sitze untersucht; die Position ging mit 0 Prozent in die Note ein, begrenzte bei schlechtem Urteil aber das Qualitätsurteil. Zwei der elf Modelle schnitten mangelhaft ab; die Seite wurde dazu am 24. September 2025 aktualisiert. Die Einzelnoten stehen hinter einer Bezahlschranke, und wir geben sie hier nicht wieder — weder ganz noch in Auszügen.

Bemerkenswert ist auch, was das Testfeld über den Markt verrät. Acht von elf geprüften Geräten waren Leichtbaukonstruktionen, nur drei stammten aus der Standardbauweise in Stahl. Das entspricht nicht dem Bestand, sondern dem Angebot: Im Handel dominiert der Leichtbau, während über die Krankenkasse häufiger schwerere Geräte abgegeben werden, weil sie auf Wiedereinsatz ausgelegt sind. Ein Test des frei verkäuflichen Angebots bildet deshalb nicht dieselbe Grundgesamtheit ab wie das Hilfsmittelverzeichnis, und beide zusammen ergeben ein vollständigeres Bild als jedes für sich.

Was ein Test leistet, was eine Norm nicht leistet

Eine Norm beschreibt Mindestanforderungen und sagt, ob ein Gerät sie erfüllt. Ein Test vergleicht Geräte, die die Anforderungen alle erfüllen, und sagt, welches sie besser erfüllt. Das sind zwei verschiedene Fragen, und sie erklären, warum die Aussage „erfüllt die Norm" und die Aussage „schneidet gut ab" nebeneinander stehen können, ohne sich zu widersprechen — und warum ein mangelhaftes Testurteil kein Normverstoß sein muss.

Wie Rückruf und Marktüberwachung funktionieren

Wenn an einem Gerät ein sicherheitsrelevanter Fehler auftritt, gibt es dafür einen Weg, und er ist öffentlich einsehbar. Zuständig ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Das Institut veröffentlicht Sicherheitsanweisungen im Feld, also Mitteilungen, die ein Hersteller im Zusammenhang mit einer in Deutschland durchgeführten Sicherheitskorrekturmaßnahme an Anwender oder Kunden übermittelt. Dazu kommen Herstellerinformationen über eigenständig durchgeführte Rückrufe von Medizinprodukten. Beides steht unter „Maßnahmen von Herstellern".

Rollatoren kommen dort vor. Zu einem Modell der Invacare GmbH liegt eine Kundeninformation unter der Referenz 09092-16 aus dem Jahr 2017 vor. Wir verlinken den Eintrag in den Quellen; das Fehlerbild geben wir nicht wieder, weil die Kundeninformation selbst uns nicht in auswertbarer Form vorlag und wir keine Beschreibung aus zweiter Hand weitergeben.

Der Weg dorthin führt über den Hersteller. Eine Sicherheitskorrekturmaßnahme geht von demjenigen aus, der das Produkt in Verkehr gebracht hat; das Institut veröffentlicht die Mitteilung, es ordnet sie nicht an. Wer also nach einer Meldung sucht, sucht unter dem Namen des Herstellers und dem Produktnamen — nicht unter der Hilfsmittelnummer und nicht unter dem Namen des Händlers, bei dem ein Gerät gekauft wurde.

Was daraus für die Praxis folgt

Zweierlei. Erstens: Es gibt eine Stelle, an der sich nachsehen lässt, ob zu einem Modell eine Maßnahme läuft — nach Hersteller und Produktname. Zweitens: Diese Veröffentlichungen erreichen die Betroffenen nur, wenn jemand dort nachsieht oder wenn der Leistungserbringer sie weitergibt. Ein Gerät, das über ein Sanitätshaus versorgt wurde, hat einen Ansprechpartner, der solche Mitteilungen bekommt. Ein online gekauftes Gerät hat den nicht notwendigerweise — ein Unterschied zwischen den Beschaffungswegen, der selten mitbedacht wird.

Rutschhemmung, Reifen und nasser Untergrund

Die Bereifung gehört zu den zwölf Angaben, die ein Hersteller für die Aufnahme in die Produktgruppe 10 machen muss, und sie ist die Angabe, die am wenigsten beachtet und am häufigsten unterschätzt wird. Sie entscheidet über den einzigen Kontaktpunkt zwischen Gerät und Boden.

Der ZQP-Ratgeber ordnet sie dem Einsatzort zu: Größere Räder mit griffigem Profil eignen sich für draußen auf unebenem Boden. Zwei Merkmale also — Durchmesser und Profil —, und beide wirken auf verschiedene Weise. Der Durchmesser entscheidet, welche Kante ein Rad überrollt statt daran hängen zu bleiben. Das Profil entscheidet über den Halt auf nassem und losem Untergrund.

Eine Prüfgröße für Rutschhemmung, wie sie etwa für Bodenbeläge existiert, kennen die Rollator-Anforderungen nicht. Der Anwendungsbereich der Norm nennt Standsicherheit, Bremsvermögen, statische Festigkeit und Dauerfestigkeit — die Haftung der Bereifung auf nassem Untergrund taucht dort nicht als eigener Prüfgegenstand auf. Das ist eine echte Lücke zwischen dem, was geprüft wird, und dem, was im Herbst passiert.

Vollreifen und Luftbereifung

Pannensichere Vollreifen aus Polyurethan sind bei Leichtgewichtmodellen die Regel. Sie brauchen keinen Luftdruck und können nicht platzen; dafür federn sie kaum und ihre Lauffläche trägt sich mit den Jahren ab, ohne dass ein Druckverlust darauf aufmerksam macht. Luftbereifte Räder federn und haften besser, verlangen aber die Kontrolle des Luftdrucks, die der ZQP-Ratgeber unter den regelmäßigen Prüfpunkten führt.

Für die Beurteilung eines gebrauchten Geräts heißt das: Bei Vollreifen ist die Lauffläche selbst der Anzeiger. Ist das Profil eingeebnet, ist der Halt weg, und niemand hat es gemerkt. Diese Prüfung gehört deshalb in den regelmäßigen Durchgang, den wir bei den Prüfpunkten vor jedem Weg zusammengestellt haben. Für rutschige Flächen im Innenbereich gelten eigene Regeln; dazu steht mehr in unserer Kategorie zur Sicherheit im Bad.

Materialermüdung nach Jahren

Die mechanische Dauerfestigkeit ist die Anforderung, die am weitesten in die Zukunft reicht, und sie ist zugleich diejenige, deren Aussagekraft am schnellsten endet.

Geprüft wird sie an Neugeräten unter definierten Zyklen. Was ein Gerät in dieser Prüfung leistet, sagt etwas über die Bauart, über die Wandstärke des Rohrs, über die Ausführung der Schweißnähte und Klemmungen. Es sagt nichts über den Zustand eines bestimmten Exemplars nach sechs Jahren, in denen es über Bordsteine gekippt, im Kofferraum verstaut und im Winter mit Streusalz in Berührung gekommen ist.

Diese Unterscheidung ist der ganze Punkt. Eine Norm prüft Bauarten, eine Sichtprüfung prüft Exemplare, und beide lassen sich nicht durcheinander ersetzen. Ein Gerät, dessen Bauart einmal geprüft wurde, ist nicht dauerhaft geprüft — es ist einmal geprüft worden.

Woran sich Ermüdung zeigt

Nicht an einer Zahl, sondern an Veränderungen gegenüber dem früheren Zustand: Spiel in Verbindungen, das vorher nicht da war. Ein Faltgelenk, das schwerer geht als im ersten Jahr. Eine Klemmung, die sich nicht mehr fest anziehen lässt. Eine Bremse, die sich zwar nachstellen lässt, aber nach kurzer Zeit wieder nachgibt. Und sichtbare Veränderungen an den Stellen, an denen Kräfte umgelenkt werden — Schweißnähte, Rohrbögen, die Aufnahme der Radgabeln.

Für die Versorgung über die Krankenkasse hat das eine eigene Bedeutung: Ein Gerät, das leihweise überlassen und später wiedereingesetzt wird, durchläuft mehrere Nutzungszyklen und mehrere Aufbereitungen. Die Fortschreibung verlangt dafür ausdrücklich ein beschriebenes Wiederaufbereitungsverfahren und Höhenverstellbarkeit — nicht aber eine Angabe darüber, wie viele Zyklen ein Gerät übersteht. Diese Grenze zieht die Praxis, nicht das Regelwerk.

Was Sturzzahlen über Hilfsmittel aussagen — und was nicht

Zu diesem Thema kursieren große Zahlen, und sie werden regelmäßig so verwendet, dass sie mehr zu sagen scheinen, als sie sagen. Wir nennen sie deshalb mit Erhebung, Erhebungsjahr und Grundgesamtheit.

Das Robert Koch-Institut berichtet für das Jahr 2022, dass ein Viertel der Personen ab 65 Jahren angab, in den zurückliegenden zwölf Monaten mindestens einmal gestürzt zu sein. 9,9 Prozent der Personen ab 65 Jahren waren in diesem Zeitraum mehrmals gestürzt. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko.

Was diese Zahlen nicht sind: eine Aussage über Hilfsmittel. Sie beschreiben Stürze in einer Altersgruppe, nicht Stürze mit oder ohne Gehhilfe, und sie erlauben keinen Schluss darauf, ob ein Rollator Stürze verhindert oder verursacht. Wer sie so verwendet, verwendet sie falsch — und das geschieht auf Verkaufsseiten häufig, weil eine große Zahl am Anfang eines Textes gut wirkt.

Warum die Frage schwer zu beantworten ist

Menschen, die einen Rollator benutzen, sind im Durchschnitt unsicherer auf den Beinen als Menschen, die keinen benutzen. Sie stürzen deshalb häufiger, und zwar auch dann, wenn das Gerät sie schützt. Ein Vergleich zwischen beiden Gruppen misst also zuerst den Unterschied im Ausgangsrisiko und erst danach die Wirkung des Geräts. Dieses Problem ist in der Epidemiologie bekannt, und es macht einfache Vergleiche in diesem Feld unbrauchbar.

Wir formulieren deshalb keine Wirkungsaussage. Was sich sagen lässt, ist enger und trotzdem nützlich: Ein Gerät, das zur Person passt, richtig eingestellt ist und dessen Bremsen greifen, erfüllt die Voraussetzungen, unter denen es helfen kann. Ob es im Einzelfall hilft, entscheidet niemand am Schreibtisch. Angrenzende Fragen zu Entlastung und Erholung behandeln wir bei den Nackenmassagegeräten, Fragen zum sicheren Stand im Bad beim Sitzplatz in der Dusche und bei den Haltegriffen an der Badewanne.

Sechs Prüfpunkte vor dem Winter

Der Herbst ist der Zeitpunkt, an dem sich die Bedingungen ändern: nasses Laub, früher Dunkelheit, Streusalz, Frost. Die folgenden sechs Punkte ergeben sich aus den oben genannten Quellen und betreffen genau die Eigenschaften, die unter diesen Bedingungen zuerst nachlassen.

Einmal im Jahr, am besten im Oktober

  • Lauffläche beider Hinterräder ansehen.Eingeebnetes Profil heißt auf nassem Laub kein Halt — bei Vollreifen gibt es keinen Druckverlust als Warnung.
  • Beide Bremsen im Gehen prüfen, jede einzeln.Ungleiche Bremswirkung zieht das Gerät zur Seite, auf nassem Untergrund deutlicher als auf trockenem.
  • Arretierung beider Feststellbremsen bis zum Einrasten prüfen.Der ZQP-Ratgeber nennt sie für Hinsetzen, Aufstehen und Sitzen als Bedingung.
  • Schweißnähte, Rohrbögen und Radgabelaufnahmen absuchen.Risse und Verformungen zeigen sich dort zuerst, wo Kräfte umgelenkt werden.
  • Alle Klemmungen und Schrauben nachziehen.Eine Klemmung, die sich nicht mehr fest anziehen lässt, ist ein Befund und keine Kleinigkeit.
  • Reflektierende Flächen und Beleuchtung am Gerät prüfen, sofern vorhanden.Die ZQP-Empfehlung nennt beleuchtete Wege; Sichtbarkeit ist die andere Hälfte davon.

Diese sechs Punkte ersetzen nicht die Inspektion im Sanitätsfachgeschäft, die der ZQP-Ratgeber mindestens einmal jährlich nennt. Sie sind der Durchgang, der davor stattfindet und der bestimmt, ob man mit einem Befund oder ohne dorthin geht.

Woran man erkennt, dass ein Gerät ausgedient hat

Es gibt keine Verfallsdaten für Rollatoren, und es gibt keine Betriebsstundenzähler. Was es gibt, sind Befunde, bei denen ein Weiterbetrieb nicht mehr zu vertreten ist, und Befunde, bei denen sich die Frage anders stellt.

Die Befunde, bei denen es endet

  1. Ein Riss oder eine sichtbare Verformung an einem tragenden Rohr, an einer Schweißnaht oder am Faltgelenk. Die Prüfung der Dauerfestigkeit gilt für die unbeschädigte Bauart, nicht für ein beschädigtes Exemplar.
  2. Eine Klemmung der Höhenverstellung, die sich nicht mehr dauerhaft fest anziehen lässt. Sie trägt die gesamte Aufstützlast.
  3. Eine Bremse, die sich nicht mehr auf gleichmäßige Wirkung einstellen lässt, obwohl Zug und Belag ersetzt wurden.
  4. Fehlende Ersatzteile für ein Verschleißteil mit Sicherheitsfunktion — Bremszug, Belag, Rad, Rückengurt.

Die Befunde, bei denen sich die Frage anders stellt

Ein Gerät kann technisch einwandfrei und trotzdem das falsche sein. Wenn sich die Gehstrecke verändert hat, wenn ein Umzug andere Wege mit sich bringt, wenn die zulässige Höchstbelastung nicht mehr passt oder wenn der Verstellbereich der Griffe die nötige Höhe nicht mehr erreicht, ist die Frage nicht Reparatur gegen Ersatz, sondern Passform. Für diesen Fall führt das Verzeichnis mit 10.50.04.2 eine eigene Produktart — sie ist die vorgesehene Antwort auf einen höheren Belastungsbedarf.

Eine letzte Bemerkung zur Einordnung dieses ganzen Beitrags. Normen, Zeichen und Verzeichnisse beschreiben Mindestanforderungen an Bauarten. Sie sagen, was ein Gerät können muss, damit es überhaupt in Verkehr gebracht oder gelistet werden darf. Ob ein bestimmtes Exemplar heute noch sicher ist, sagt keines von ihnen — das sagt nur, wer hinsieht. Wie wir Angaben prüfen und korrigieren, steht in der Redaktionsrichtlinie, und eine Übersicht über die angrenzenden Themen führt die Kategorie Mobilität im Alltag.

Zwölf Fragen zu Normen und Prüfzeichen

Welche Norm gilt für Rollatoren?
DIN EN ISO 11199-2, deutsch „Technische Hilfen zum Gehen für beidarmige Handhabung — Anforderungen und Prüfverfahren — Teil 2: Rollatoren". Die aktuelle deutsche Ausgabe ist nach dem Katalogeintrag von DIN Media die vom April 2025; sie setzt ISO 11199-2:2021 samt Amendment 1:2024 um und ersetzt die Ausgabe vom November 2021.
Was regelt die Norm überhaupt?
Nach dem Anwendungsbereich der Ausgabe von 2005 legt sie Anforderungen und Prüfverfahren für Standsicherheit, Bremsvermögen, statische Festigkeit und Dauerfestigkeit von Rollatoren fest, dazu Anforderungen an Sicherheit, Ergonomie, Leistung und die Angaben des Herstellers einschließlich Kennzeichnung. Die Fassung von 2021 gilt für ein Nutzergewicht ab 35 Kilogramm und nicht für Geräte mit waagerechten Unterarmauflagen.
Stimmt es, dass die Bremsanforderungen aus der Norm gestrichen wurden?
Ja. Das Amendment 1:2024 zu ISO 11199-2:2021 trägt im ISO-Katalog den Titel „Removal of brake requirements". Der Katalogeintrag von DIN Media zur deutschen Änderungsausgabe vom April 2024 beschreibt den Inhalt als Streichung der Bremsanforderungen in Abschnitt 6.5. Was das für ein einzelnes Gerät bedeutet, hängt daran, welche Anforderungen daneben gelten — in Deutschland verlangt das Hilfsmittelverzeichnis weiterhin eine dosierbare Bremse mit Arretierung.
Warum verweist das Hilfsmittelverzeichnis auf Teil 3 statt auf Teil 2?
Die Fortschreibung der Produktgruppe 10 nennt für die Untergruppe 10.50.04 dreimal Teil 3 der Normenreihe: Textziffer 4.2 für Standsicherheit und Kippsicherheit, Textziffer 4.3 für die mechanische Dauerfestigkeit und Textziffer 4.4 für die Bremsleistung. Teil 3 behandelt nach dem ISO-Katalog Gehwagen. Die genannten Textziffern existieren dort und decken die genannten Gegenstände ab; die eigene Rollator-Norm ist trotzdem Teil 2. Wir geben beides wieder und entscheiden die Lesart nicht.
Was belegt die CE-Kennzeichnung an einem Rollator?
Nach dem Verbraucherportal Bayern besagt sie, dass ein Produkt die Anforderungen der für es EU-weit verbindlichen Verordnungen und Richtlinien erfüllt, und angebracht wird sie üblicherweise vom Hersteller selbst. Für Medizinprodukte der Klasse I ohne Sterilfunktion, ohne Messfunktion und ohne wiederverwendbare chirurgische Instrumente ist nach dem Merkblatt der Europäischen Kommission keine Benannte Stelle beteiligt.
Ist das GS-Zeichen dasselbe wie CE?
Nein. Das GS-Zeichen wird nach dem Verbraucherportal Bayern von unabhängigen zugelassenen Prüfstellen vergeben, seine Verwendung ist nach dem Produktsicherheitsgesetz freiwillig, und es steht für eine Prüfung nach diesem Gesetz. Die CE-Kennzeichnung ist für bestimmte Produkte vorgeschrieben und wird üblicherweise vom Hersteller selbst angebracht.
Wo werden Rückrufe von Hilfsmitteln veröffentlicht?
Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Es veröffentlicht Sicherheitsanweisungen im Feld, die ein Hersteller im Zusammenhang mit einer in Deutschland durchgeführten Sicherheitskorrekturmaßnahme an Anwender oder Kunden übermittelt. Rollatoren kommen dort vor: Zu einem Modell der Invacare GmbH liegt eine Kundeninformation unter der Referenz 09092-16 aus dem Jahr 2017 vor.
Was hat die Stiftung Warentest 2025 geprüft?
Am 26. August 2025 elf Rollatoren: drei Standardmodelle aus Stahl und acht Geräte in Leichtbauweise. Gewichtet wurde dreimal mit 30 Prozent — Wohnungsnutzung, Außennutzung, Handhabung — und einmal mit 10 Prozent für Sicherheit und Stabilität. Schadstoffe gingen mit 0 Prozent ein, begrenzten bei schlechtem Urteil aber das Qualitätsurteil; zwei der elf Modelle schnitten mangelhaft ab. Die Einzelnoten stehen hinter einer Bezahlschranke und werden hier nicht wiedergegeben.
Wie viele ältere Menschen stürzen?
Das Robert Koch-Institut berichtet für das Jahr 2022, dass ein Viertel der Personen ab 65 Jahren angab, in den zurückliegenden zwölf Monaten mindestens einmal gestürzt zu sein. 9,9 Prozent waren in diesem Zeitraum mehrmals gestürzt. Die Zahlen beschreiben Stürze insgesamt und nicht Stürze mit Hilfsmitteln.
Sagt eine Listung im Hilfsmittelverzeichnis etwas über die Sicherheit?
Sie sagt, dass ein Produkt die Anforderungen seiner Produktart erfüllt und dass der Hersteller die geforderten Erklärungen abgegeben hat. Für Funktionstauglichkeit und Sicherheit gilt die Anforderung nach der Fortschreibung bei Medizinprodukten mit der CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Über die Qualität im Vergleich zu anderen Produkten derselben Position sagt eine Listung nichts.
Woran erkennt man Materialermüdung an einem Rollator?
Nicht an einer Zahl, sondern an Veränderungen: Spiel in Verbindungen, das vorher nicht da war, Risse oder Verformungen an Schweißnähten und Klemmungen, ein Faltgelenk, das schwerer geht, eine Bremse, die sich nicht mehr sauber einstellen lässt. Die Norm prüft die mechanische Dauerfestigkeit an Neugeräten unter definierten Zyklen; über den Zustand eines einzelnen gebrauchten Geräts sagt das nichts.
Für welches Nutzergewicht gilt die Norm?
Nach dem Anwendungsbereich von ISO 11199-2:2021 für ein Nutzergewicht ab 35 Kilogramm. Die Obergrenze ist keine Normangabe, sondern eine Herstellerangabe je Gerät und gehört zu den zwölf Pflichtangaben der Produktgruppe 10. Für Ausführungen mit erhöhter Belastbarkeit führt das Verzeichnis mit 10.50.04.2 eine eigene Produktart.

Quellen

  1. [01]DIN Media — DIN EN ISO 11199-2:2025-04, Teil 2: Rollatoren · abgerufen am 09.09.2026
  2. [02]ISO — ISO 11199-2:2021, Assistive products for walking manipulated by both arms, Part 2: Rollators · abgerufen am 09.09.2026
  3. [03]ISO — ISO 11199-2:2021/Amd 1:2024, Removal of brake requirements · abgerufen am 09.09.2026
  4. [04]ISO — ISO 11199-3:2005, Part 3: Walking tables · abgerufen am 09.09.2026
  5. [05]ISO — ISO 11199-2:2005, zurückgezogen, mit Anwendungsbereich der Vorgängerausgabe · abgerufen am 09.09.2026
  6. [06]GKV-Spitzenverband — Fortschreibung der Produktgruppe 10 „Gehhilfen" vom 09.12.2022 · abgerufen am 09.09.2026
  7. [07]BfArM — Maßnahmen von Herstellern, Kundeninformation 09092-16 zu einem Rollator der Invacare GmbH · abgerufen am 09.09.2026
  8. [08]Verbraucherportal Bayern, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz — CE-Kennzeichnung und GS-Zeichen, Stand 15.01.2025 · abgerufen am 09.09.2026
  9. [09]Europäische Kommission — Merkblatt zur Verordnung (EU) 2017/745, Klasse-I-Produkte · abgerufen am 09.09.2026
  10. [10]Robert Koch-Institut — Gesundheitsberichterstattung zu Stürzen · abgerufen am 09.09.2026
  11. [11]Stiftung Warentest — Rollatoren im Test, 26.08.2025 · abgerufen am 09.09.2026
  12. [12]ZQP-Ratgeber „Rollator — Tipps zum sicheren Umgang", 7. Auflage 2024 · abgerufen am 09.09.2026

Änderungen an diesem Beitrag

  1. Erstveröffentlichung. Normstände nach den Katalogeinträgen von ISO und DIN Media, Anforderungen nach der Fortschreibung der Produktgruppe 10 vom 09.12.2022.