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Stand der Angaben: 30.10.2026762 Quellenangaben

Mobilität im Alltag· Greifhilfen · Überblick

Greifhilfen: sieben Produktarten, eine davon kennt jeder

Von 56 gelisteten Greifhilfen sind 49 Greifzangen. Für vier der sieben Produktarten gibt es bundesweit nur ein Produkt, und der Ausschluss steht in einem Satz.

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Angaben geprüft

Diese Übersicht beruht auf öffentlich zugänglichen Angaben — Herstellerangaben, Prüfberichte und Händlerdaten. Es wurde nicht selbst getestet. Wo eine Angabe fehlt, steht das da; sie wird nicht geschätzt. Wie ausgewertet wird, steht in der Methodik.

Hinweis zu Provisionslinks: Die mit * gekennzeichneten Links führen zu Händlern. Kommt über einen solchen Link ein Kauf zustande, erhält der Betreiber eine Provision. Für den Kaufpreis macht das keinen Unterschied. Welche Produkte hier stehen, entscheidet sich unabhängig davon.

Woran die Entscheidung hängt

  • Die Aufgabe zuerst: heranholen, drehen oder ein Bauteil des Hauses bedienen — danach richtet sich die Produktart, nicht umgekehrt
  • Die Bewegung, die die Hand noch ausführt: Faustgriff, Spitzgriff oder Abzug mit vier Fingern
  • Die Haltung beim Greifen: stehend führt in die obere Hälfte der Spanne von 40 bis 80 Zentimetern, sitzend in die untere
  • Gewicht und Durchmesser des Gegenstands, der gegriffen werden soll — vier von fünf Geräten nennen dazu keine Zahl
  • Am Wasserhahn der größte Griffdurchmesser, gemessen gegen die 60 Millimeter, die das einzige verstellbare Produkt zusagt
  • An der Tür die Höhe der Drückerachse gegen die Höhe der Hand in der späteren Haltung
  • Am Fenster der waagerechte und der senkrechte Abstand zum Griff — erst beide zusammen ergeben die Stiellänge
  • Ob das Gerät dort liegt, wo die Aufgabe auftritt: zwei kurze Zangen an zwei Orten leisten mehr als eine lange im Flur

Neunundvierzig von sechsundfünfzig

Das Hilfsmittelverzeichnis führt unter Greifhilfen sieben Produktarten. Wir haben am 27. September 2026 alle 77 Nummernplätze dieser Untergruppe einzeln aufgerufen und ausgezählt: 57 sind belegt, 20 sind geräumt. Von den 56 gelisteten Produkten gehören 49 zu einer einzigen Produktart — den Greifzangen.

Neunundvierzig von sechsundfünfzig. Das sind 88 Prozent. Die sechs anderen Produktarten teilen sich sieben Produkte, und für vier von ihnen gibt es bundesweit genau eines. Wer „Greifhilfe" in eine Suchmaske eingibt, bekommt Greifzangen — und erfährt nirgends, dass es sechs weitere Bauarten gibt, von denen eine einen Wasserhahn löst, eine eine Türklinke und eine ein Fenster.

Dieses Verhältnis erklärt, warum die Suche nach einer Greifhilfe so oft an derselben Stelle endet. Wer neun von zehn Angeboten in einer Produktart findet, hält diese Produktart für die Kategorie. Die sechs anderen Bauarten verschwinden dabei nicht, weil sie schlechter wären, sondern weil sieben Produkte gegen 49 im Angebot kaum sichtbar sind.

Diese Seite ordnet den Bereich einmal vollständig: was das Verzeichnis unter Adaptionshilfen versteht, welche sieben Produktarten es führt, wie viele Produkte tatsächlich dahinterstehen, welche Maße in den Beschreibungstexten stehen und was ein Hersteller nachweisen muss. Und sie benennt den einen Satz, an dem der ganze Bereich hängt.

Vorweg drei Dinge, die diese Seite nicht leistet. Sie empfiehlt kein Gerät für eine Beschwerde oder eine Erkrankung. Sie sagt nicht, ob eine Krankenkasse zahlt — dazu steht das Nötige unter der Frage nach der Kostenübernahme. Und sie ersetzt keine Beratung, in der jemand die Hand sieht, um die es geht.

Die Geräte im Überblick

MerkmalThe Helping Hand CompanyClassic Pro Greifhilfe mit MagnetspitzeUngerNiftyNabber Pro Greifer mit StahlbackenJellasFaltbarer Greifer mit Knickarm
SegmentMittelklassePremiumEinstieg
BauartGreifzange, Pistolengriff mit Abzug und Magnet an der SpitzeGreifzange im Zangenstil, Stahlbacken mit GummiüberzugGreifzange mit Faltgelenk, Knickwinkel 0 bis 180 Grad
Länge82 cm nach Titelangabe97 cm nach Titelangabe80 cm nach Titelangabe
Produktart im Verzeichnis02.40.04.1 Greifzangen/Helfende Hand02.40.04.1 Greifzangen/Helfende Hand02.40.04.1 Greifzangen/Helfende Hand
Im Verzeichnis geführtja, unter einer Nummer mit vier Artikelnummernnein — gelistet ist die Trigger-Reihe desselben Hausesnein
Öffnungsmaßkeine Angabe15 cmkeine Angabe
Angegebene Tragfähigkeitkeine Angabekeine Angabe1 kg

Was eine Adaptionshilfe ist

Die Produktgruppe, in der Greifhilfen stehen, heißt „Adaptionshilfen". Ihr Definitionssatz ist der Schlüssel zu allem Weiteren, und er lohnt wörtlich.

Lesen Sie den Satz ein zweites Mal auf die Wörter „Gegenstände des täglichen Lebens" hin. In der Produktgruppe der Bade- und Duschhilfen ist genau dieser Begriff das Ausschlusskriterium: Was allgemeiner Gebrauchsgegenstand ist, ist kein Hilfsmittel. Hier ist derselbe Begriff das Ziel. Die Adaptionshilfe gibt es, damit ein Gegenstand, der selbst nie gelistet sein wird, wieder benutzbar ist.

Praktisch heißt das: Die Türklinke bleibt Gebrauchsgegenstand, die Verlängerung, die auf ihr sitzt, ist Hilfsmittel. Der Wasserhahn bleibt Gebrauchsgegenstand, der Griff, der darauf geklemmt wird, ist Hilfsmittel. Wie dieselbe Logik im Bad aussieht, zeigt der Bereich Badewannengriffe — dort entscheidet nicht die Befestigung, sondern der Ort.

Der zweite tragende Satz der allgemeinen Hinweise nennt den Zweck: Mithilfe dieser Adaptionshilfen könne „das Maß der Fremdhilfe reduziert" und der versicherten Person „ein Verbleiben in der Wohnung" ermöglicht werden. Damit ist der Maßstab benannt, an dem der ganze Bereich gemessen wird — nicht Komfort, sondern die Zahl der Handgriffe, für die jemand anders gebraucht wird.

Und ein dritter Satz grenzt die Greifhilfen innerhalb der Gruppe ab: Sie „ermöglichen die Nutzung, das Erreichen und das Heranholen von Gegenständen", und als Beispiele nennt der Text Universalgriffe, Greifzangen und Türgriffverlängerungen. Drei Verben, drei Aufgaben — und sie erklären, warum eine Zange und ein Griff für einen Wasserhahn in derselben Untergruppe stehen.

Ein Detail des Definitionssatzes lohnt eigene Aufmerksamkeit: Er nennt neben den Geräten und Gegenständen des täglichen Lebens ausdrücklich „Kompressionsstrümpfe bzw. -strumpfhosen". Dieselbe Produktgruppe umfasst also auch die Hilfen, mit denen sich solche Strümpfe anziehen lassen — eine Untergruppe, die in der Struktur des Verzeichnisses neben den Greifhilfen steht.

Das ist kein Nebensatz, sondern die Erklärung für eine Beobachtung, die uns bei den Geräten begegnet ist. Zwei der drei hier gezeigten Angebotsseiten bewerben ausdrücklich das Hochziehen von Socken, eine davon mit einem eigenen Bauteil am Griff. Ein Gerät kann beides können; die Produktart, unter der es geführt wird, entscheidet das nicht. Wer eine Anziehhilfe sucht, sucht in einer anderen Untergruppe.

Sieben Produktarten unter einer Nummer

Die Untergruppe 02.40.04 führt acht Produktartnummern, von denen sieben besetzt sind. Sie stehen alle im Versorgungsbereich 02A nach § 126 SGB V, und ihre Beschreibungstexte sind kurz, aber ungewöhnlich konkret.

  • Universalgriffe (02.40.04.0): ein Kunststoffgriff mit einer Platte aus federnden Stiften, die einen Abdruck des Gegenstands bilden — für Schlüssel, Wasserhähne und Heizungsregler.
  • Greifzangen oder „Helfende Hand" (02.40.04.1): Hohlstab mit Handgriff und Greiferkonstruktion, Länge 40 bis maximal 80 cm, teils zusammenklappbar, teils mit Handgelenkentlastungsstütze.
  • Greifhilfen für den Wasserhahn (02.40.04.2): Verlängerungsgriff mit Halbkugel oder Klemmvorrichtung für Armaturen bis etwa 65 mm Durchmesser, Grifflänge 15 bis 22 cm.
  • Türgriffverlängerungen (02.40.04.3): auf die Klinke geschraubt oder geklemmt, zum Boden geschwungen oder als Rundbogen — sie „verbleiben an der jeweiligen Türklinke".
  • Pneumatische Greifhilfen (02.40.04.4): Kompressor, Druckluftspeicher mit Steuerung, Bedienteil und Greifer; die Steuerung läuft über Hand-, Mund- oder Sprachschalter.
  • Fenstergriffverlängerungen (02.40.04.5): ein langer Stiel aus Aluminium oder Kunststoff mit schwenkbarer Aufnahmehülse für den Fenstergriff.
  • Mechanische Greifhilfen (02.40.04.6): Greiffinger, durch einen Spannhebel geöffnet, geschlossen über Auslösestift oder Auslösezunge, bilateral oder unilateral.

Zwei Beobachtungen zu dieser Liste. Erstens: Nur drei der sieben Produktarten setzen am Gegenstand an, den man greifen will. Vier setzen an einem Bauteil des Hauses an oder am Körper der Person. Zweitens: Die letzten beiden Produktarten sind keine Greifer im landläufigen Sinn, sondern Systeme — eine mit Kompressor, eine mit Spannhebel und Auslösezunge.

Eine Bedingung steht nur bei einer einzigen Produktart, und sie ist der präziseste Auswahlhinweis des ganzen Dokuments. Bei den Universalgriffen heißt es: „wenn der Faustgriff noch ausgeführt werden kann". Umgekehrt bei den pneumatischen Greifhilfen: „wenn andere Greifhilfen nicht genutzt werden können" — diese Produktart definiert sich über das Scheitern der anderen.

Beim Wiedereinsatz trennt der Text ebenfalls. Für die pneumatischen Greifhilfen, die Fenstergriffverlängerungen und die mechanischen Greifhilfen steht ausdrücklich, dass ein Wiedereinsatz nicht vorgesehen ist. Bei den vier übrigen Produktarten steht dazu nichts. Die drei aufwendigsten Bauarten sind damit Einzelversorgung, und was das im Alltag bedeutet, behandelt der Beitrag über Bauarten für Hände, die nicht greifen.

Ein Nummernfehler, der seit 2023 steht

In der Liste der produktartbezogenen Anforderungen desselben Dokuments taucht die Kennung 02.40.04.4 zweimal auf: einmal für die pneumatischen Greifhilfen, einmal für die Fenstergriffverlängerungen. Nach dem Inhaltsverzeichnis und den Produktartbeschreibungen sind die Fenstergriffverlängerungen 02.40.04.5. Der Fehler steht seit dem 7. Juli 2023 unkorrigiert.

Wir nennen ihn nicht, um jemandem etwas nachzuweisen, sondern weil er zeigt, wie viel Aufmerksamkeit dieser Bereich bekommt. Eine Untergruppe mit 56 Produkten, von denen vier Produktarten je eines führen, wird selten gelesen — und ein Nummernfehler in den Anforderungen fällt dann drei Jahre lang niemandem auf.

Der eine Satz, der ausschließt

Jede Produktgruppe des Verzeichnisses grenzt ab, was sie nicht umfasst. Die Bade- und Duschhilfen brauchen dafür eine Liste mit fünfzehn namentlich genannten Gegenständen. Die Adaptionshilfen brauchen einen Satz.

Wir haben nachgezählt. Das Wort „ausgeschlossen" kommt auf den 123 Seiten dieser Fortschreibung genau einmal vor — in diesem Satz. Das Wort „Abgrenzung" kommt kein einziges Mal vor. Und § 33 SGB V, die Vorschrift, aus der die Leistungspflicht für Hilfsmittel folgt, wird an keiner Stelle zitiert.

Dafür hat der eine Satz eine Schärfe, die einer Liste fehlt. Sein Kern sind die sieben Wörter „auch wenn sie behindertengerecht gestaltet sind". Ein Dosenöffner wird nicht dadurch zum Hilfsmittel, dass er für eine schwache Hand gebaut ist. Das Kriterium ist nicht die Bauweise, sondern die Verbreitung — wie viele Haushalte den Gegenstand ohnehin haben.

Aus dem Satz lassen sich zwei Prüffragen ableiten, die bei einem konkreten Gegenstand weiterhelfen. Erstens: Ist der Gegenstand selbst in vielen Haushalten vorhanden? Dann ist er Gebrauchsgegenstand, unabhängig von seiner Ausführung. Zweitens: Wird durch das Gerät ein anderer, vorhandener Gegenstand wieder benutzbar? Dann kommt eine Adaptionshilfe in Betracht.

Am Türgriff wird der Unterschied greifbar. Die Klinke ist in jeder Wohnung vorhanden und bleibt deshalb außen vor. Die Verlängerung, die auf ihr sitzt, ist in fast keiner Wohnung vorhanden und macht die Klinke wieder bedienbar — deshalb führt das Verzeichnis sie als eigene Produktart. Dass die Verlängerung „an der jeweiligen Türklinke verbleibt", wie der Text festhält, ändert daran nichts.

Die andere Seite derselben Medaille steht in einem Beitrag über ein Kissen: Wie eine Produktgruppe dieselbe Frage bei einem Gegenstand entscheidet, den fast jeder Haushalt kennt, steht unter Hilfsmittel oder Gebrauchsgegenstand. Und dass ein und derselbe Griff je nach Ort verschieden eingeordnet wird, zeigt der Vergleich mobil oder festmontiert.

Smarthome: ein Passus aus dem Jahr 2023

An den Ausschluss schließt ein Abschnitt an, der für ein Dokument von 2023 auffällig weit vorausblickt. Er beschreibt die Entwicklung bei Smarthome und Ambient Assisted Living als „immer größeres Angebot an Produkten, Dienstleistungen und Systemen" und nennt Systeme, die die Haussteuerung übernehmen, Einkaufslisten führen oder Termine überwachen.

Der Ausschlusssatz zählt Handys und Apps zu den Gebrauchsgegenständen. Der Smarthome-Abschnitt beschreibt genau solche Systeme als Weg zu einem selbstbestimmten Leben in der eigenen Wohnung. Zwischen diesen beiden Aussagen liegt die Frage, wo heute die Grenze zwischen Adaptionshilfe und Haushaltselektronik verläuft — das Dokument entscheidet sie nicht.

Einen Weg nennt es dagegen ausdrücklich. Sollten „bauliche Veränderungen" nötig werden, fallen diese „nicht in den Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung"; in Betracht komme dann eine Leistungspflicht anderer Träger, etwa im Rahmen wohnumfeldverbessernder Maßnahmen nach § 40 SGB XI. Damit steht im Verzeichnistext selbst, dass es zwei Wege gibt.

Wie die Untergruppe tatsächlich belegt ist

Die Beschreibungstexte sagen, was es geben könnte. Was es gibt, sagt die Produktliste. Wir haben sie vollständig ausgezählt — jeden der 77 Nummernplätze einzeln.

Sechsundfünfzig gelistete Greifhilfen, verteilt auf sieben ProduktartenEine Produktart trägt die ganze Untergruppe56 gelistete Produkte der Untergruppe 02.40.04, eigene Auszählung vom 27.09.202649von 56 sindGreifzangen88 Prozent der Fläche02.40.04.1 Greifzangen / Helfende Hand4902.40.04.2 Greifhilfen für Wasserhahn202.40.04.0 Universalgriffe102.40.04.3 Türgriffverlängerungen102.40.04.4 Pneumatische Greifhilfen102.40.04.5 Fenstergriffverlängerungen102.40.04.6 Mechanische Greifhilfen1Sechs Produktarten teilen sich 7 Produkte, vier davon haben genau eines
Verteilung der 56 gelisteten Greifhilfen auf die sieben besetzten Produktarten der Untergruppe 02.40.04. Eigene Auszählung aller 77 Nummernplätze am 27. September 2026; die Abrechnungsposition 02.40.04.0999 ist nicht mitgezählt.

Der Ring zeigt die Verteilung, die den ganzen Bereich prägt. Ein Segment nimmt fast den ganzen Kreis ein, sechs Segmente bilden einen schmalen Rest. Das entspricht 49 gelisteten Greifzangen gegen sieben Produkte in allen anderen Produktarten zusammen.

  • Universalgriffe: 4 Nummernplätze, 2 belegt — davon ein Produkt und eine Abrechnungsposition
  • Greifzangen: 63 Nummernplätze, 49 belegt, 14 geräumt
  • Greifhilfen für den Wasserhahn: 3 Plätze, 2 belegt
  • Türgriffverlängerungen: 2 Plätze, 1 belegt
  • Pneumatische Greifhilfen: 2 Plätze, 1 belegt
  • Fenstergriffverlängerungen: 1 Platz, 1 belegt
  • Mechanische Greifhilfen: 1 Platz, 1 belegt
  • Achte Produktartnummer: 1 Platz, nicht besetzt

Zwei Zahlen daraus verdienen eine eigene Erwähnung. Die 14 geräumten Plätze bei den Greifzangen sind knapp 22 Prozent dieser Produktart und die höchste absolute Zahl in der Untergruppe; alle sechs anderen Produktarten bringen zusammen sechs geräumte Plätze auf. Und die einzige Abrechnungsposition der Untergruppe trägt die Nummer 02.40.04.0999 — für verformbare Handgriffe, die individuell angepasst werden müssen.

Geräumt heißt: Dort stand einmal ein Produkt und steht heute keines mehr. Für die Praxis ist das wichtig, weil Positionsnummern in Bewilligungen, Angeboten und Kostenvoranschlägen auftauchen. Eine Nummer, die niemand mehr belegt, ist nicht falsch notiert — sie ist frei geworden.

Zur Größenordnung: Die Untergruppe der Sicherheitsgriffe, die wir für den Bereich der Badewannengriffe ausgezählt haben, führt in ihrer Produktgruppe 623 Nummernplätze, von denen 444 belegt sind. Der ganze Bereich der Greifhilfen kommt auf 77 Plätze mit 57 belegten. Auf jede gelistete Greifhilfe kommen damit rund acht gelistete Produkte aus jener einen anderen Produktgruppe.

Diese Zahl sagt nichts darüber, wie viele Menschen eine Greifhilfe brauchen. Sie sagt etwas über die Aufmerksamkeit, die ein Bereich erhält: wie viele Hersteller sich um eine Listung bemühen, wie oft eine Fortschreibung überarbeitet wird und wie viele Ratgeber darüber geschrieben werden.

Vier Produktarten mit je einem Produkt

Der Befund, der uns bei dieser Auszählung am meisten überrascht hat, steht nicht am großen Segment des Rings, sondern an den schmalen. Für vier der sieben besetzten Produktarten gibt es bundesweit genau ein gelistetes Produkt: für die Universalgriffe, die Türgriffverlängerungen, die Fenstergriffverlängerungen und die mechanischen Greifhilfen. Für die pneumatischen Greifhilfen ebenfalls eines, für die Wasserhahn-Greifhilfen zwei.

Ein einziges gelistetes Produkt für eine ganze Produktart heißt: Wer diese Bauart braucht, hat im Verzeichnis keine Wahl. Es heißt nicht, dass es keine anderen Geräte gäbe — der Handel bietet Türgriffverlängerungen und Fensteröffner durchaus an. Es heißt, dass kein weiterer Hersteller die Anforderungen für diese Produktart belegt hat.

Zusammen mit einer zweiten Angabe des Verzeichnistexts wird daraus ein engerer Rahmen als auf den ersten Blick. Bei drei Produktarten steht ausdrücklich, dass ein Wiedereinsatz nicht vorgesehen ist, und zwei dieser drei führen je genau ein Produkt. Es gibt dort also weder eine Auswahl unter Anbietern noch ein gebrauchtes Gerät aus einem Lager.

Warum das so ist, steht in keinem Dokument, aber die Struktur legt eine Erklärung nahe. Eine Listung kostet Arbeit: Anforderungen belegen, Erklärungen beibringen, ein Produktmuster einreichen. Für eine Produktart, die aus wenigen Stück im Jahr besteht, trägt sich dieser Aufwand für ein zweites Unternehmen kaum — und je weniger Anbieter, um so unbekannter die Produktart.

Für die Suche hat das eine praktische Folge, die wir in keinem Ratgebertext gefunden haben: Bei diesen vier Produktarten führt die Suche nach der Positionsnummer schneller zum Ziel als jede Produktsuche. Die Maße, die dabei zählen, stehen unter Maße für Klinke, Fenster und Armatur.

Zwei Häuser, vier Produktarten

Hinter den 56 gelisteten Produkten stehen 18 Hersteller. Die Verteilung ist so schief wie die der Produkte, nur anders herum: Die Produktart mit den meisten Einträgen ist die mit den meisten Anbietern.

  • Greifzangen: 49 Produkte von 16 Herstellern — gut drei Einträge je Anbieter
  • Die beiden größten Anbieter in dieser Produktart halten 11 und 9 Einträge
  • Universalgriffe: das einzige Produkt kommt von einem Hersteller für medizinischen Bedarf
  • Wasserhahn und Türgriff: beide Produktarten vollständig bei einem Haus
  • Pneumatische und mechanische Greifhilfen: beide Produktarten vollständig bei einem anderen Haus
  • Fenstergriffverlängerungen: das einzige Produkt kommt von einem Einzelanbieter

Zwei Hersteller halten damit je zwei ganze Produktarten allein. Das eine Haus deckt Wasserhahn und Türgriff ab, also die beiden Bauteile, die am häufigsten angefasst werden. Das andere deckt die pneumatischen und die mechanischen Greifhilfen ab, also die beiden Produktarten für Hände, die nicht mehr greifen.

Dieser Befund ist genau umgekehrt zu dem, den wir in der Produktgruppe der Bade- und Duschhilfen erhoben haben. Dort war die größte Produktart die konzentrierteste: 215 gelistete Stützgriffe, von denen ein einziges Unternehmen 77 hielt. Hier ist die größte Produktart die vielfältigste, und die Konzentration sitzt in den kleinen.

Für die Versorgung heißt das zweierlei. Bei den Greifzangen entscheidet die Auswahl, bei den sechs anderen Produktarten entscheidet die Verfügbarkeit. Welche Bauart überhaupt zu der Aufgabe passt, ist damit eine Frage, die sich je Produktart anders stellt.

Die Maße, die im Verzeichnistext stehen

Die Beschreibungstexte dieser Untergruppe sind knapp, aber sie nennen Zahlen. Drei der sieben Produktarten haben ein Maß im Text, und diese drei Maße sind die einzigen Größenangaben, die es in diesem Bereich amtlich gibt.

  • Greifzangen: „Die Längen der Greifzangen liegen zwischen 40 cm und maximal 80 cm." Eine Spanne von 40 Zentimetern, gemessen über das ganze Gerät.
  • Greifhilfen für den Wasserhahn: geeignet für Armaturen „bis ca. 65 mm Durchmesser", mit einer Grifflänge von 15 bis 22 cm.
  • Fenstergriffverlängerungen: ein „ausreichend langer und stabiler Stiel" — hier steht kein Zahlenwert, sondern ein Wort.

Das erste dieser Maße führt direkt in einen Widerspruch mit dem Handel. Die Längen, die wir am 27. September 2026 in den Angeboten unter „Greifzange für Senioren" gefunden haben, lauten 76, 80, 81, 83, 91, 94, 95, 97, 100 und 112 Zentimeter, dazu ein fünfstufiges Teleskop von 60 bis 104 Zentimetern. Von zehn Angaben liegen neun über 80 Zentimetern oder genau darauf.

Der Grund dafür steht in den Titeln derselben Angebote: Müllzange, Müllgreifer, Abfallgreifer, Allzweckgreifer. Es sind zu einem erheblichen Teil Geräte für das Aufsammeln von Abfall, verkauft unter einer Bezeichnung für die Versorgung im Haushalt. Der Nachweis dazu, gerätegenau mit sieben Marken auf einem Längenband, steht im Vergleich von Länge und Mechanik.

Wichtig ist, was die Spanne von 40 bis 80 Zentimetern rechtlich ist und was nicht. Sie steht in einer Produktartbeschreibung, also in dem Teil des Verzeichnisses, der die Bauart beschreibt. Sie ist keine Zulassungsgrenze und keine Anforderung: In der Liste der nachzuweisenden Parameter für diese Produktart steht keine Länge. Ein längeres Gerät verstößt damit gegen nichts — es entspricht nur nicht dem, was der Text beschreibt.

Das zweite Maß, die 65 Millimeter Armaturdurchmesser, ist das präziseste des ganzen Bereichs. Es beschreibt eine Passung: Der Griff muss über den Hahn passen, und darüber entscheiden Millimeter. Wer die Wohnung ohnehin vermisst, findet verwandte Zahlen zu Türbreiten, Wendekreis und Schwellen im Beitrag über die Wege in der Wohnung.

Auffällig ist schließlich, welche Maße fehlen. Keine Produktart dieser Untergruppe nennt eine Tragfähigkeit, ein Öffnungsmaß, eine Greifkraft oder ein Höchstgewicht. Für Geräte, deren Zweck das Aufheben und Halten von Gegenständen ist, sind das genau die Größen, die man erwarten würde.

Wer vor dem Kauf messen will, braucht deshalb eigene Zahlen statt Herstellerangaben. Drei Maße genügen: die Höhe, aus der gegriffen wird — stehend etwa 100 Zentimeter über dem Boden, sitzend 60 bis 70 —, der Durchmesser des Gegenstands, um den es vor allem geht, und sein Gewicht. Aus dem ersten Maß folgt die Länge, aus dem zweiten das nötige Öffnungsmaß und aus dem dritten, ob eine Zange überhaupt das richtige Gerät ist.

Was das Verzeichnis von einem Hersteller verlangt

Die Anforderungen nach § 139 SGB V sind in sieben Abschnitte gegliedert. Für diese Produktgruppe ist nur ein Teil davon besetzt, und der unbesetzte Teil sagt so viel wie der besetzte.

  • Besetzt ist Abschnitt I zur Funktionstauglichkeit und Abschnitt II zur Sicherheit, wobei die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als Nachweis gilt.
  • Besetzt ist Abschnitt III.1 mit den indikationsbezogenen Qualitätsanforderungen — dort stehen die produktartbezogenen Punkte.
  • Besetzt ist Abschnitt V mit den Produktinformationen und Abschnitt VII mit den Pflichten der Leistungserbringer.
  • Nicht besetzt ist Abschnitt III.2 zur Nutzungsdauer und III.3 zum Wiedereinsatz.
  • Nicht besetzt ist Abschnitt IV zum medizinischen Nutzen und Abschnitt VI zu sonstigen Anforderungen.

Die produktartbezogenen Punkte in Abschnitt III.1 sind kurz. Für die Greifzangen sind es genau zwei: „Zum universellen Einsatz geeignet" und „Behinderungsgerecht gestalteter Handgriff". Für die Universalgriffe nur der zweite. Für die Türgriffverlängerungen eine „einstellbare Befestigungsmöglichkeit am vorhandenen Türgriff". Für die Fenstergriffverlängerungen drei Punkte, darunter ein „geringes Eigengewicht".

Am ausführlichsten ist die Liste bei den pneumatischen Greifhilfen: eine „Auswahl an verschiedenen Greifmodulen", die „mobile Nutzbarkeit des Systems" mit Ausnahme von Kompressor und Stromversorgung und die „individuelle Anpassbarkeit der Bedienelemente". Für zwei Produktarten — die Wasserhahn-Greifhilfen und die mechanischen Greifhilfen — sind überhaupt keine Zusatzanforderungen formuliert.

Für alle Produktarten gilt ein Punkt: „Produktmuster für alle Produktarten". Ein Hersteller muss das Gerät also einreichen, nicht nur beschreiben. Das ist die einzige Anforderung dieser Untergruppe, bei der jemand das Produkt in die Hand nimmt.

Der Abschnitt zu den Leistungserbringern verweist auf die Verträge nach § 127 SGB V. Dort stehen die Pflichten, die nicht am Produkt hängen, sondern an der Abgabe: Beratung, Einweisung in den Gebrauch und Dokumentation. Für eine Produktgruppe, in der die Gebrauchsanweisung ausdrücklich barrierefrei vorliegen muss, ist die Einweisung der zweite Teil derselben Absicht.

Zwei Erklärungen, die es nur hier gibt

Unter den Produktinformationen steht etwas, das wir in den anderen Produktgruppen, mit denen wir bisher gearbeitet haben, nicht gefunden haben. Nachzuweisen ist eine „Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form" und eine weitere „über die Verfügbarkeit einer barrierefreien Gebrauchsanweisung in leichter und/oder einfacher Sprache".

Die Fortschreibung der Bade- und Duschhilfen vom Oktober 2025 verlangt das in dieser Form nicht, obwohl sie zweieinhalb Jahre jünger ist. Für eine Produktgruppe, deren Zweck darin besteht, Gegenstände des täglichen Lebens wieder benutzbar zu machen, liegt die Anforderung nahe — wer eine Greifhilfe braucht, kann eine kleingedruckte Anleitung oft nicht lesen.

Praktisch ist das einer der wenigen Unterschiede, die eine Listung im Alltag fühlbar machen. Am Gerät selbst sieht man sie nicht; an der Anleitung, die mitkommt, schon.

Drei Geräte aus dem Handel

Damit die Zahlen nicht im Abstrakten bleiben, stehen hier drei Geräte aus dem Handel: eine Baureihe, die im Verzeichnis steht, eine, deren Hersteller dort mit einer anderen Linie steht, und eine, die dort nicht steht. Alle Angaben stammen von den Angebotsseiten in deutscher Sprachfassung, abgerufen am 27. September 2026, und sind weder nachgemessen noch belastet worden.

The Helping Hand Company

Classic Pro Greifhilfe mit Magnetspitze

Mittelklasse

Eine Baureihe, die im Verzeichnis steht — vier Artikelnummern hinter einer einzigen Positionsnummer.

Bauart
Greifzange, Pistolengriff mit Abzug und Magnet an der Spitze
Länge
82 cm nach Titelangabe
Produktart im Verzeichnis
02.40.04.1 Greifzangen/Helfende Hand
Im Verzeichnis geführt
ja, unter einer Nummer mit vier Artikelnummern
Öffnungsmaß
keine Angabe
Angegebene Tragfähigkeit
keine Angabe

Spricht dafür

  • Die Baureihe ist im Hilfsmittelverzeichnis geführt
  • Vier Ausführungen hinter einer Positionsnummer, die Länge ist damit variabel

Spricht dagegen

  • Die Titellänge liegt über der Spanne, die die Produktart beschreibt
  • Die Angebotsseite nennt eine Anziehhilfe „Verbandsstab"
  • Zu Öffnung und Traglast steht dort nichts

Der Fall, in dem Handel und Verzeichnis zusammenfinden. Das Verzeichnis führt diese Baureihe unter einer Positionsnummer mit vier Artikelnummern, also in vier Ausführungen — eine Nummer ist hier eine Reihe und kein einzelnes Gerät. Die Angebotsseite nennt eine Länge von 82 Zentimetern und damit zwei mehr, als der Beschreibungstext der Produktart als Obergrenze führt.

Unger

NiftyNabber Pro Greifer mit Stahlbacken

Premium

Ein Hersteller, der im Verzeichnis steht, und eine Baureihe desselben Hauses, die dort nicht steht.

Bauart
Greifzange im Zangenstil, Stahlbacken mit Gummiüberzug
Länge
97 cm nach Titelangabe
Produktart im Verzeichnis
02.40.04.1 Greifzangen/Helfende Hand
Im Verzeichnis geführt
nein — gelistet ist die Trigger-Reihe desselben Hauses
Öffnungsmaß
15 cm
Angegebene Tragfähigkeit
keine Angabe

Spricht dafür

  • Nennt als einziges Gerät in unserem Feld ein Öffnungsmaß
  • Führt Werkstoffe für Rohr, Klinge und Griff getrennt auf
  • Der Hersteller ist mit einer anderen Baureihe im Verzeichnis vertreten

Spricht dagegen

  • Die Länge liegt deutlich über der beschriebenen Spanne
  • Zweckbeschreibung und Titel zielen auf das Aufsammeln von Abfall
  • Der Zangenstil verlangt eine Hand, die sich um den Bügel schließt

Der aufschlussreichste Fall. Der Hersteller ist im Verzeichnis geführt, aber mit einer anderen Baureihe: gelistet ist die Trigger-Reihe, gesichtet haben wir die Pro-Reihe mit 97 Zentimetern. Dasselbe Haus führt zwei Linien, eine für die Reinigung von Außenanlagen und eine für die Versorgung — und nur eine davon steht im Verzeichnis.

Jellas

Faltbarer Greifer mit Knickarm

Einstieg

Die einzige bezifferte Traglast in unserem Feld, und sie steht neben dem Wort „hoch".

Bauart
Greifzange mit Faltgelenk, Knickwinkel 0 bis 180 Grad
Länge
80 cm nach Titelangabe
Produktart im Verzeichnis
02.40.04.1 Greifzangen/Helfende Hand
Im Verzeichnis geführt
nein
Öffnungsmaß
keine Angabe
Angegebene Tragfähigkeit
1 kg

Spricht dafür

  • Liegt mit der Titellänge genau auf der Obergrenze der beschriebenen Spanne
  • Faltet für den Transport in eine Tasche oder an den Rollator
  • Mit 350 Gramm Versandgewicht das leichteste Gerät in unserem Feld

Spricht dagegen

  • Die angegebene Traglast von 1 kg wird als hoch beworben
  • Drehkopf mit 360 Grad im Titel und 90 Grad in der Aufzählung
  • Nicht im Hilfsmittelverzeichnis geführt

Der Fall, an dem sich die fehlende Anforderung zeigt. Dieses Gerät ist das einzige im gesichteten Feld mit einer Zahl zur Traglast: 1 Kilogramm, beworben als hohe Tragfähigkeit. Ein Liter Milch im Karton wiegt rund 1,05 Kilogramm. Die vier anderen Geräte nennen gar keine Zahl — und ohne Anforderung im Verzeichnis muss das auch keines.

Sieben Angaben nebeneinander

Dieselben sieben Angaben für die drei Geräte, damit sichtbar wird, wo die Lücken liegen und wo sie bei allen drei an derselben Stelle sitzen.

Die Vergleichstabelle zu diesen Angaben steht im Überblick über die Geräte.

Zwei Spalten sind bei allen drei Geräten fast leer: Öffnungsmaß und Tragfähigkeit. Genau das sind die beiden Größen, die darüber entscheiden, ob ein Gegenstand zwischen die Backen passt und gehalten wird. Eines der drei Geräte nennt ein Öffnungsmaß, ein anderes eine Traglast, keines beides.

Die Zeile „Im Verzeichnis geführt" zeigt die Lage des Bereichs im Kleinen: ein Ja, ein Nein bei gelistetem Hersteller, ein Nein. Wer nach einer gelisteten Greifhilfe sucht, sucht nicht nach einer Marke, sondern nach einer Baureihe.

Was eine Listung hier aussagt

Weil die Frage in jedem Beratungsgespräch kommt, hier die Antwort in der Reihenfolge, in der sie belastbar ist.

  • Eine Listung sagt: Der Hersteller hat die Anforderungen dieser Produktart belegt und ein Produktmuster eingereicht.
  • Sie sagt: Das Produkt trägt eine Positionsnummer, über die abgerechnet werden kann, und der Versorgungsbereich 02A ist zugeordnet.
  • Sie sagt: Die zwei Erklärungen zur barrierefreien Gebrauchsanweisung liegen vor.
  • Sie sagt nichts über die Tragfähigkeit, weil dazu keine Anforderung besteht.
  • Sie sagt nichts über die Nutzungsdauer, weil Abschnitt III.2 nicht besetzt ist.
  • Sie sagt nichts über den medizinischen Nutzen, weil Abschnitt IV nicht besetzt ist.
  • Sie sagt nichts darüber, ob im Einzelfall eine Kostenübernahme in Betracht kommt — das ist eine Frage des Leistungsrechts.

Umgekehrt heißt eine fehlende Listung nicht, dass ein Gerät untauglich wäre. Drei der fünf Geräte, die wir für diesen Bereich gesichtet haben, stehen nicht im Verzeichnis und werden trotzdem breit im Handel angeboten. Eine Listung ist ein Nachweis über einen Vorgang, keine Bewertung eines Geräts.

Was im Einzelfall trägt, entscheidet nicht diese Seite, sondern die Prüfung der Kasse anhand der Positionsnummer und des Versorgungsbereichs. Wie eine andere Produktgruppe dieselbe Frage am Aufstehen entscheidet, zeigt der Bereich Toilettensitzerhöhungen.

Wie diese Zahlen zustande gekommen sind

Alle Verzeichnisangaben dieser Seite stammen aus der Fortschreibung der Produktgruppe 02 „Adaptionshilfen" vom 7. Juli 2023 mit 123 Seiten. Aus ihr stammen die Definition, die sieben Produktartbeschreibungen, die drei Maßangaben, die Anforderungen und der Ausschlusssatz.

Diese Fortschreibung ist über drei Jahre alt und damit die älteste Quelle, mit der wir arbeiten. Zum Vergleich: Die Produktgruppe der Bade- und Duschhilfen wurde im Oktober 2025 fortgeschrieben, die der Toilettenhilfen im Dezember 2025. Wir sagen das, weil der Smarthome-Abschnitt und die Frage nach der Grenze zur Haushaltselektronik davon unmittelbar betroffen sind.

Die Auszählung haben wir am 27. September 2026 selbst vorgenommen, über die Produktlisten des Verzeichnisses und Produktart für Produktart. Für jeden belegten Nummernplatz haben wir die Detailseite aufgerufen und das Herstellerfeld ausgelesen. Ergebnis: 77 Plätze, 57 belegt, 20 geräumt, 56 Produkte, eine Abrechnungsposition, 18 Hersteller.

Die Wortzählungen im Abschnitt über den Ausschluss beziehen sich auf den Volltext derselben Fortschreibung: „ausgeschlossen" einmal, „Abgrenzung" kein Mal, § 33 SGB V kein Mal. Der Nummernfehler bei 02.40.04.4 ist ein Vergleich zwischen Inhaltsverzeichnis, Produktartbeschreibungen und Anforderungsliste desselben Dokuments.

Die Angaben zu den drei Geräten stammen von den Angebotsseiten desselben Tages. Übernommen haben wir Titel, Aufzählungspunkte und strukturierte Datenfelder; auch sie sind Momentaufnahmen. Kundenbewertungen der Angebotsseiten werten wir nicht aus und zeigen sie nicht an.

Nicht beschafft haben wir kostenpflichtige Normtexte. Für Greifhilfen ist uns keine Produktnorm bekannt, die Prüfverfahren für Greifkraft oder Öffnungsmaß festlegt; sollte eine existieren, tragen wir sie nach. Fehler sammeln wir offen in der Korrekturliste, unsere Regeln stehen unter wie wir arbeiten, und der Hinweis zu Produktlinks erklärt, wie diese Seite finanziert ist.

Wohin dieser Themenbereich führt

Fünf weitere Beiträge nehmen sich je eine Frage dieses Bereichs vor. Sie sind so geschnitten, dass sie sich nicht wiederholen.

Länge und Mechanik einer Greifzange

Der Hauptvergleich nimmt fünf Geräte auseinander, legt ihre Längen auf ein Band gegen die Spanne des Verzeichnisses und rechnet nach, welches Moment am Handgelenk ankommt. Er behandelt vier Mechaniken, das Öffnungsmaß, die Traglast und die Frage, warum eine Müllzange unter „für Senioren" verkauft wird: Länge und Mechanik im Vergleich.

Zange oder Griff

Die beiden ältesten Produktarten dieser Untergruppe lösen verschiedene Aufgaben: Die Zange holt heran, der Universalgriff dreht. Welche Bauform bei welcher Handfunktion trägt und was die Bedingung „wenn der Faustgriff noch ausgeführt werden kann" praktisch bedeutet, steht im Vergleich Greifzange oder Universalgriff.

Die Kostenfrage

Die Umkehrung, um die sich dieser Bereich dreht, hat leistungsrechtliche Folgen: Der Gegenstand bleibt Gebrauchsgegenstand, die Adaption wird Hilfsmittel. Was dazu im Verzeichnis steht, welche Wege es neben der Krankenversicherung gibt und was der eine Ausschlusssatz abdeckt, steht unter der Zuordnung von Gegenstand und Adaption.

Die Bauteile im Haus

Drei Produktarten setzen nicht am Gegenstand an, sondern am Gebäude: Türklinke, Fenstergriff und Armatur. Für jede gibt es ein oder zwei gelistete Produkte, und für zwei davon nennt das Verzeichnis Maße. Die Zahlen und das Vorgehen stehen im Beitrag über Türgriff, Fenstergriff und Armatur.

Wenn die Hand nicht mehr greift

Zwei Produktarten sind für den Fall gedacht, dass die übrigen Bauarten dieser Untergruppe ausscheiden — die pneumatischen und die mechanischen Greifhilfen. Beide sind Systeme, beide stehen bei einem Hersteller, beide sind nicht für den Wiedereinsatz vorgesehen. Was das heißt, steht im Beitrag über pneumatische und mechanische Greifhilfen. Griffdurchmesser und Handkraft laufen in diesem Bereich durch alle sechs Beiträge, weil sie die beiden Größen sind, die keine Angebotsseite nennt.

Alle Beiträge in diesem Thema

Grundfragen zu Greifhilfen

Was sind Greifhilfen im Sinne des Hilfsmittelverzeichnisses?
Die Untergruppe 02.40.04 führt sie als Adaptionshilfen, die „die Nutzung, das Erreichen und das Heranholen von Gegenständen" ermöglichen. Dazu zählen laut Verzeichnistext Universalgriffe, Greifzangen und Türgriffverlängerungen.
Wie viele Produktarten gehören dazu?
Sieben sind besetzt: Universalgriffe, Greifzangen, Greifhilfen für den Wasserhahn, Türgriffverlängerungen, pneumatische Greifhilfen, Fenstergriffverlängerungen und mechanische Greifhilfen. Ein achter Platz ist nicht besetzt.
Wie viele Greifhilfen sind gelistet?
Wir haben am 27.09.2026 alle 77 Nummernplätze der Untergruppe ausgezählt: 57 sind belegt, davon 56 mit Produkten und einer mit einer Abrechnungsposition. 20 Plätze sind geräumt.
Warum sind fast alle gelisteten Greifhilfen Greifzangen?
49 der 56 gelisteten Produkte gehören zur Produktart 02.40.04.1. Die sechs anderen Produktarten teilen sich sieben Produkte; für vier von ihnen gibt es bundesweit genau eines.
Wie lang darf eine Greifzange nach dem Verzeichnis sein?
Die Produktartbeschreibung nennt: „Die Längen der Greifzangen liegen zwischen 40 cm und maximal 80 cm." Das ist eine Beschreibung der Bauart, keine Zulassungsgrenze — im Handel sind 76 bis 112 cm verbreitet.
Ist ein Türgriff mit Verlängerung ein Hilfsmittel?
Die Verlängerung führt das Verzeichnis als Produktart 02.40.04.3; sie „verbleiben an der jeweiligen Türklinke". Die Klinke selbst bleibt Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens.
Was ist von der Leistungspflicht ausgeschlossen?
Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens — und zwar unabhängig davon, ob sie behindertengerecht gebaut sind. Die Produktgruppe 02 regelt das in einem einzigen Satz und führt als Beispiele Nagelbretter, Elektromesser, elektrische Dosenöffner sowie Telefone und Anwendungen zur Umfeldkontrolle auf.
Sind Smarthome-Systeme Adaptionshilfen?
Der Verzeichnistext beschreibt Smarthome und Ambient Assisted Living als wachsendes Angebot, zählt Handys und Apps aber zu den Gebrauchsgegenständen. Für bauliche Veränderungen nennt er ausdrücklich andere Sozialleistungsträger, etwa im Rahmen wohnumfeldverbessernder Maßnahmen.
Wie alt ist die Datengrundlage?
Die Fortschreibung der Produktgruppe 02 datiert vom 07.07.2023 und hat 123 Seiten. Sie ist damit über drei Jahre alt und die älteste Fortschreibung, mit der wir arbeiten.
Verlangt das Verzeichnis eine Angabe zur Tragfähigkeit?
Nein. Für die Greifzangen sind zwei Punkte nachzuweisen: „Zum universellen Einsatz geeignet" und „Behinderungsgerecht gestalteter Handgriff". Tragfähigkeit und Öffnungsmaß stehen nicht darunter.
Sind Greifhilfen für den Wiedereinsatz vorgesehen?
Bei drei Produktarten steht ausdrücklich das Gegenteil: pneumatische Greifhilfen, Fenstergriffverlängerungen und mechanische Greifhilfen sind laut Verzeichnistext nicht für den Wiedereinsatz vorgesehen. Bei den vier übrigen steht dazu nichts.
Was besagt eine Listung über die Qualität?
Sie besagt, dass ein Hersteller die Anforderungen dieser Produktart belegt und ein Produktmuster eingereicht hat. Die Abschnitte zu Nutzungsdauer, Wiedereinsatz, medizinischem Nutzen und sonstigen Anforderungen sind für diese Produktgruppe nicht besetzt.

Quellen

  1. [01]GKV-Spitzenverband, Fortschreibung Produktgruppe 02 Adaptionshilfen, 07.07.2023 · abgerufen am 27.09.2026
  2. [02]Hilfsmittelverzeichnis, Produktliste der Untergruppe 02.40.04 Greifhilfen · abgerufen am 27.09.2026
  3. [03]Aufbau des Hilfsmittelverzeichnisses und Bedeutung der Positionsnummer · abgerufen am 27.09.2026
  4. [04]§ 33 SGB V, Hilfsmittel · abgerufen am 27.09.2026
  5. [05]§ 139 SGB V, Hilfsmittelverzeichnis, Qualitätssicherung bei Hilfsmitteln · abgerufen am 27.09.2026
  6. [06]§ 126 SGB V, Versorgung durch Vertragspartner — Versorgungsbereich 02A · abgerufen am 27.09.2026
  7. [07]§ 40 Abs. 4 SGB XI, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen · abgerufen am 27.09.2026
  8. [08]GKV-Spitzenverband, Hilfsmittel: Verzeichnis, Verträge und Qualitätssicherung · abgerufen am 27.09.2026

Änderungen an diesem Beitrag

  1. Verweissätze korrigiert, deren Aussage nach einem früheren Vermaschungslauf nicht zum Linkziel passte.
  2. Meta-Description gekürzt (Bing: höchstens 160 Zeichen). Inhalt unverändert.
  3. Erstveröffentlichung. Alle 77 Nummernplätze der Untergruppe 02.40.04 einzeln ausgezählt, für jeden belegten Platz das Herstellerfeld ausgelesen und die Produktartbeschreibungen der Fortschreibung vom 07.07.2023 im Wortlaut aufgenommen.
Alltagshelfercheck

Marktübersichten aus öffentlich zugänglichen Quellen. Es wird nicht selbst getestet; ausgewertet werden Herstellerangaben, Prüfberichte und Händlerdaten.

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